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Edit Policy: Missbrauchsgefahr durch Uploadfilter

Felix Reda
Edit Policy: Bandbreite in der Pandemie – Hält das Internet?

(Bild: asharkyu/Shutterstock.com/Diana Levine)

Angeblich bedauert die CDU, dass nun doch Uploadfilter drohen. Gleichzeitig setzt sich der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss sogar noch für Verschärfungen ein.

Pünktlich zur Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch das Bundeskabinett rufen aktuelle Beispiele für die Missbrauchsmöglichkeiten von Uploadfiltern uns ins Gedächtnis, warum dieses Gesetzesvorhaben so brisant ist. Öffentlich tut die CDU so, als hätte sie versucht, den Regierungsentwurf von Uploadfiltern freizuhalten ("Unser Anliegen, Uploadfilter komplett unnötig zu machen, konnten wir nicht vollständig umsetzen." [1]). Das ist wenig glaubwürdig, wenn man bedenkt, dass der Vorschlag bereits deutlich verschärft wurde, seit das SPD-geführte Justizministerium im vergangenen Sommer seinen ersten Entwurf vorgelegt hatte.

Endgültig zur Farce verkommen die Ausflüchte der CDU angesichts der fortlaufenden Aktivitäten des CDU-Europaabgeordneten und Chef-Verhandlers der EU-Urheberrechtsrichtlinie Axel Voss. Dieser versucht derzeit in Brüssel, hinter verschlossenen Türen [2] die Umsetzung der Uploadfilter sogar noch weiter zu verschärfen.

Gemeinsam mit anderen Abgeordneten, vornehmlich aus Spanien und Frankreich, [Update, 16.02.2020, 6:50 Uhr] kritisiert Voss in einem Schreiben an die EU-Kommission deren Entwurf für die Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 17, wonach nur höchstwahrscheinlich rechtswidrige Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte automatisch gesperrt werden dürfen, während mutmaßlich erlaubte Nutzungen bis zu einer menschlichen Prüfung online bleiben müssen. Dieser Ansatz der Leitlinien würde "die erreichte Einigung über Artikel 17 nicht angemessen widerspiegeln", schreiben die Abgeordneten. [/Update] Genau diese Ausnahmen für potentiell legale Uploads sind jedoch ein Kernstück des Gesetzesvorschlags der Bundesregierung [3]. Weitere Angriffe der CDU auf die Rechte der Nutzer:innen sind im Gesetzgebungsverfahren also zu befürchten. Umso wichtiger ist es, die Gefahren zu illustrieren, die von Uploadfiltern für die Meinungsfreiheit ausgehen.

Der türkischsprachige YouTube-Kanal Bold Medya erreicht gut 200.000 Abonnent:innen. Die teilweise in Deutschland lebenden Betreiber:innen setzen sich regelmäßig kritisch mit der Politik des türkischen Präsidenten Erdoğan auseinander. Dass die Videos von Bold Medya wiederholt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt wurden, sei kein Zufall, sondern ein gezielter Versuch des Staatssenders TRT, durch falsche Copyright Claims über YouTubes Filtersystem ContentID unabhängige Berichterstattung zu unterdrücken, sagt die International Journalists Association [4], ein deutscher Verein, der sich für die Belange türkischer Exiljournalist:innen einsetzt.

Kolumne: Edit Policy

(Bild: 

Volker Conradus [5], CC BY 4.0 [6]

)

In der Kolumne Edit Policy kommentiert der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda Entwicklungen in der europäischen und globalen Digitalpolitik. Dabei möchte er aufzeigen, dass europäische und globale netzpolitische Entwicklungen veränderbar sind, und zum politischen Engagement anregen.

Zwar waren die Beschwerden von Bold Medya bei YouTube erfolgreich und die Videos wurden schließlich wieder freigeschaltet, durch die Urheberrechtsreform könnten sich solche Missbrauchsfälle jedoch zukünftig häufen. Bisher gibt YouTube nur wenigen Rechteinhaber:innen, in der Regel großen Medienhäusern wie TRT, Zugriff auf seine Uploadfilter.

Durch Artikel 17 wären Plattformen zukünftig verpflichtet, grundsätzlich allen Rechteinhaber:innen die Möglichkeit zu geben, Uploads ihrer Werke vorsorglich sperren zu lassen. Da das Urheberrecht anders als Patente oder Markenrechte nicht registrierungspflichtig ist, ist es aber gar nicht so leicht nachvollziehbar, wer ein echter Rechteinhaber ist.

Immerhin sieht der deutsche Entwurf zur Umsetzung von Artikel 17 vor, dass wiederholte falsche Copyright Claims zum Ausschluss vom Filtersystem führen sollen und Plattformen sowie Nutzer:innen in solchen Fällen Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Wer jedoch Uploadfilter gezielt nutzen will, um eine bestimmte Botschaft zu einem kritischen Zeitpunkt aus dem Netz zu tilgen, wird sich davon nicht unbedingt abschrecken lassen. Um die Vorgabe der EU-Richtlinie zu erfüllen, dass legale Inhalte gar nicht erst gesperrt werden dürfen, muss der deutsche Gesetzgeber also mehr tun, als im Nachhinein gegen Missbrauch von Uploadfiltern vorzugehen.

In Beverly Hills veröffentlichte der Aktivist Sennett Devermont kürzlich auf Instagram eine Video-Interaktion mit einem Polizisten [7]. In beiden Fällen beginnt der Polizist Musik auf seinem Handy abzuspielen, als sich der Aktivist ihm mit laufender Kamera nähert. Devermont vermutet, dass es sich dabei um einen gezielten Versuch handelt, den Uploadfilter von Instagram auszulösen und damit eine automatische Unterbrechung des Livestreams auszulösen.

Funktioniert hat das offenbar nicht, andernfalls hätten wir das Video vermutlich nie zu Gesicht bekommen. Das sollte uns aber nicht in Sicherheit wiegen, dass die Filtersysteme, die mit der Urheberrechtsreform in Europa für zahlreiche kommerzielle Online-Plattformen verpflichtend werden sollen, grundsätzlich gegen solche Missbrauchsversuche immun wären.

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass das Video deshalb problemlos hochgeladen werden konnte, weil der Uploadfilter in der Lage wäre, Missbrauchsversuche zu erkennen und somit fälschliche Sperrungen legaler Videos zu verhindern. Dafür gibt es viel zu viele Beispiele fälschlicher Sperrungen legaler Inhalte [8]. Selbst die EU-Kommission gibt inzwischen zu [9], dass die Technik nicht in der Lage ist, zwischen Urheberrechtsverletzungen und legalen Nutzungen wie etwa Zitat, Parodie oder "unwesentlichem Beiwerk" (so nennt man im juristischen Fachjargon das unbeabsichtigte Auftauchen von Hintergrundmusik) zu unterscheiden.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Rechteinhaber schlichtweg keine automatische Sperrung dieses Songs verlangt haben, dass Instagram eine Lizenz für die Musik besitzt, oder dass der Filter dazu programmiert ist, relativ kurze Ausschnitte aus Musikstücken zu ignorieren. Diese Freiheit haben Plattformen, weil der Einsatz von Uploadfiltern bislang freiwillig ist. Das droht sich nun durch die Urheberrechtsreform zu ändern.

An den technischen Möglichkeiten für die Erkennung solcher Musikschnipsel wird die Sperrung eher nicht gescheitert sein. Wer das Instagram-Video abspielt und dabei die Musikerkennungs-App Shazam laufen lässt, wird trotz Hintergrundgeräuschen schnell erfahren, dass es sich um den Song Santeria der Punk-Band Sublime handelt. Das bedeutet, grundsätzlich ist eine gezielte Unterbrechung unliebsamer Livestreams auf diese Art möglich, sofern man nur das richtige Lied wählt. Bei den Straßenprotesten gegen Uploadfilter vor zwei Jahren ist das einem Influencer sogar passiert [10], der live von einer der Demonstrationen berichtet hat – auch wenn es sich dabei eher um einen Zufall als eine gezielte Sabotage gehandelt haben wird.

Das Problem wird sich verstärken, wenn künftig durch die Urheberrechtsreform Plattformen verpflichtet werden, Uploadfilter einzusetzen und scharfzustellen. Gerade Livestreams sind besonders gefährdet, weil die Ersteller:innen nur begrenzte Kontrolle darüber haben, ob urheberrechtlich geschütztes Material zu sehen oder zu hören sein könnte. Außerdem ist die Unterbrechung eines Livestreams ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Selbst wenn im Nachhinein sichergestellt werden kann, dass das Video keine Urheberrechtsverletzung enthält, hat das Video seinen Nachrichtenwert dann oft bereits verloren. Das zeigt etwa das Beispiel gefälschter Takedown Notices [11], die auf der Streamingplattform Twitch eine Liveberichterstattung über eine TV-Debatte der US-Demokraten unterbunden haben. Im Nachhinein konnte Twitch den Missbrauch feststellen, doch der Schaden war zu diesem Zeitpunkt bereits angerichtet. In manchen Fällen kann ein Livestream, beispielsweise von Passant:innen gefilmte Polizeigewalt, nachträglich gar nicht wiederhergestellt werden, etwa weil die Streaming-App keine lokale Kopie des Videos gespeichert hat oder weil die Polizei das Handy beschlagnahmt hat.

Deshalb ist es so wichtig, dass es bei der Umsetzung von Artikel 17 in deutsches Recht Ausnahmen für mutmaßlich erlaubte Nutzungen und effektive Maßnahmen gegen Missbrauch von Uploadfiltern gibt. Das wird mit Sicherheit nicht perfekt gelingen, nicht zuletzt deshalb bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof [12] Uploadfilter für grundsätzlich mit den Grundrechten unvereinbar erklärt und Artikel 17 wieder abschafft. Solange dies nicht geschehen ist, ist Deutschland jedoch zur Umsetzung der Regelung verpflichtet.

Der Bundestag sollte die Maßnahmen zum Schutz mutmaßlich erlaubter Nutzungen nicht nur beibehalten, sondern ausbauen. Der Gesetzesentwurf sieht beispielsweise vor, dass bis zu 15 Sekunden Musik als mutmaßlich erlaubt gelten und nicht automatisch gesperrt werden, sofern es sich dabei um weniger als die Hälfte eines Songs handelt und der Ausschnitt mit eigenen Inhalten kombiniert wird.

Im Instagram-Video über den Beverly Hills Cop etwa sind 40 Sekunden des Sublime-Songs ohne Unterbrechung zu hören. Die vorgeschlagene Grenze von 160 Zeichen für Übernahmen fremder Texte [13] ist so lachhaft niedrig, dass damit nicht einmal die unfallfreie Verwendung des Namens der EU-Urheberrechtsrichtlinie möglich sein wird: Dieser umfasst 220 Zeichen. Wenn der Bundestag es dabei belässt, gesellt sich zu der erheblichen Missbrauchgefahr der Uploadfilter eine Vielzahl versehentlicher Sperrungen völlig legaler Uploads.

[Update vom 16.02.2020, 6:50 Uhr, Erklärung]: In einer früheren Version des Textes hieß es: "Gemeinsam mit anderen Abgeordneten, vornehmlich aus Spanien und Frankreich, fordert Voss in einem Schreiben an die EU-Kommission, dass es bei der Umsetzung von Artikel 17 keine Schutzmaßnahmen gegen die Sperrung "mutmaßlich erlaubter Nutzungen" geben dürfe."

Das Zitat "mutmaßlich erlaubter Nutzungen" wurde leider falsch zugeordnet. Es stammt aus einem Papier der teilweise ebenfalls zu dem Treffen geladenen sieben Mitgliederstaaten. Hierauf reagierte Voss mit Kolleg:innen. Es muss dementsprechend richtig heißen:

"Gemeinsam mit anderen Abgeordneten, vornehmlich aus Spanien und Frankreich, kritisiert Voss in einem Schreiben an die EU-Kommission deren Entwurf für die Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 17, wonach nur höchstwahrscheinlich rechtswidrige Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte automatisch gesperrt werden dürfen, während mutmaßlich erlaubte Nutzungen bis zu einer menschlichen Prüfung online bleiben müssen. Dieser Ansatz der Leitlinien würde "die erreichte Einigung über Artikel 17 nicht angemessen widerspiegeln", schreiben die Abgeordneten." [/ Update Erklärung]

Die Texte der Kolumne "Edit Policy" stehen unter der Lizenz CC BY 4.0. [14] (kbe [15])


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https://www.heise.de/-5054738

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.cdu.de/artikel/kompromiss-zum-urheberrecht-keine-uploadfilter
[2] https://www.euractiv.com/section/digital/news/commission-and-parliament-in-secret-talks-on-eu-copyright-directive/
[3] https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/modernes-urheberrecht-leider-verhindert
[4] http://internationaljournalists.org/turkish-govt-uses-trt-as-a-weapon-to-spread-its-censorship-to-youtube/
[5] http://volkerconradus.com/
[6] https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
[7] https://www.vice.com/en/article/bvxb94/is-this-beverly-hills-cop-playing-sublimes-santeria-to-avoid-being-livestreamed
[8] https://www.eff.org/takedowns
[9] https://www.communia-association.org/wp-content/uploads/2020/11/200727EU-targetted_consultation_art17shd.pdf
[10] https://www.dw.com/de/julia-reda-wir-sind-gegen-upload-filter/a-47940953
[11] https://mashable.com/article/twitch-fake-copyright-claim-democratic-debate/
[12] https://verfassungsblog.de/in-zwei-stunden-von-luxemburg-nach-brussel-spazieren/
[13] https://www.heise.de/meinung/Edit-Policy-Lobbyismus-und-Kampagnen-neues-Gezerre-um-die-Urheberrechtsreform-5041560.html
[14] https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
[15] mailto:kbe@heise.de