Energiespar-Verordnung: 19 Grad im Büro, dunkle Denkmäler, kalte Pools

Ab Oktober soll in Deutschland sicht- und fühlbar Energie eingespart werden. Dafür hat die Bundesregierung nun zwei Verordnungen verabschiedet.

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Mieter sollen nicht weniger heizen müssen, aber dürfen.

(Bild: BMWK)

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Ab dem 1. Oktober 2022 soll in Deutschland angesichts der Gaskrise mehr Energie eingespart werden. Wie das konkret geschehen soll, hat die Bundesregierung nun in zwei Verordnungen festgelegt. In den Verordnungen geht es darum, kurz- und mittelfristig Heiz- und Lichtenergie einzusparen. Die erste Verordnung tritt ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat ab September in Kraft. Für die andere müssen die beiden Parlamentskammern noch zustimmen.

Kurzfristig soll helfen, dass Mieter sich zunächst für ein halbes Jahr lang nicht mehr an die Maßgaben für Mindesttemperaturen in ihren Mietverträgen halten müssen. Damit durch die kühleren Temperaturen die Bausubstanz nicht leidet, könne mehr gelüftet werden. Wer ein privates Schwimmbecken besitzt, darf den Pool nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizen.

Gas- und Wärmelieferanten müssen ihre Kunden über den Energieverbrauch, die damit verbundenen und möglichen späteren Kosten spätestens zu Beginn der Heizsaison informieren, heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftministeriums.

Die Mindesttemperatur für Büros und andere Arbeitsstätten in öffentlichen Gebäuden wird ab Oktober von 20 auf 19 °C abgesenkt. Flure und andere Räume in öffentlichen Gebäuden, in denen nicht gewohnt wird, sollen gar nicht mehr beheizt werden. Es sei denn, aus technischen, gesundheitlichen oder anderen Gründen seien höhere Temperaturen nötig. Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher sollen in solchen Gebäuden abgeschaltet werden, wenn mit deren Warmwasser vor allem Hände gewaschen werden.

Verboten ist es ab Oktober auch, Gebäude oder Baudenkmäler von außen zu beleuchten, ausgenommen Sicherheits- und Notbeleuchtung. Kurzzeitige Kulturveranstaltungen und Volksfeste dürfen beleuchtet werden sowie alle Gelegenheiten, in denen Licht notwendig ist, um den Straßenverkehr zu sichern oder andere Gefahren abzuwehren.

Beheizte Geschäftsräume des Einzelhandels dürfen ihre Ladentüren und Eingangssysteme nicht dauerhaft offen halten. Beleuchtete Werbeanlagen müssen von 22 bis 6 Uhr am Folgetag abgeschaltet werden. Ausgenommen sind davon beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen oder in Wartehallen, Haltepunkten und Bahnunterführungen, weil dies der Sicherheit dient.

Neben den kurzfristigen Einsparungen sieht die Bundesregierung auch Vorschriften vor, die mittelfristig Energie einsparen sollen. Hier müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. So sollen alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen innerhalb von zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Eigentümer von Gebäuden mit sechs Wohneinheiten und Unternehmen müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen, um den Fluss des Heizwassers zu optimieren.

Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr müssen ab Oktober "wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen" durchführen. Das heißt, LED statt älterer Beleuchtung zu verwenden, Arbeitsabläufe und technische Systeme wie zum Beispiel Druckluftsysteme zu optimieren.

Die Bundesregierung betont, dass die Verordnungen nur dafür sorgen würden, einen Teil der eigentlich nötigen Einsparungen zu meistern. Durch die Einsparungen könnten aber wichtige Signale gesetzt werden, sie könnten eine Vorbildwirkung entfalten. Die Regierung ist durch das Energiesicherungsgesetz zu Verordnungen ermächtigt, das in diesem Sommer verabschiedet wurde.

(anw)