BGH-Richter verspricht Rechtssicherheit bei beschreibenden Domain-Namen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt zurzeit im Fall "mitwohnzentrale.de".

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Von
  • Tim Gerber

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) will bei seiner heutigen Entscheidung im Fall mitwohnzentrale.de eine endgültige Klärung über die Zulässigkeit von Gattungsbegriffen als Internetadressen herbeiführen. Dies äußerte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Erdmann, im Verlauf der mündlichen Verhandlung. Das höchste deutsche Zivilgericht wolle hier keine Individualentscheidung, sondern auf Grund der Vielzahl ähnlicher Streitfälle für Rechtssicherheit sorgen: "Hier geht es um das Schicksal von Gattungsbegriffen als Domain-Namen", eröffnete der Vorsitzende die Verhandlung.

Die bisher vor den Instanzen unterlegenen Inhaber der Domain kritisierten mit der Revision vor dem BGH, dass die Richter des Berufungsgericht sich zugetraut hätten, das "typische" Verhalten der Internet-Nutzer selbst zu beurteilen, ohne weitere Untersuchungen dazu herbeigezogen zu haben. Dabei bedürfe es zum Surfen durchaus "einer gewissen Intelligenz", begründete der Prozessvertreter die Revision. Dabei zählten die Berufsrichter nicht unbedingt zum Zielpublikum von Mitwohnzentralen, das seien doch meist Studenten. Die Gegenseite, der Mitwohnzentralenverbund HomeCompany, beharrte darauf, dass die Kanalisierung von Kundenströmen mittels eines Gattungsbegriffes als Web-Adresse unlauter und daher wettbewerbswidrig sei.

In einem weiteren Verfahren verhandelte der BGH zu der Frage, inwieweit die Registrierungsstelle für Domain-Namen (DENIC) zur Prüfung von Rechten Dritter bei der Registrierung verpflichtet werden soll. Dabei räumte selbst der Kläger, die Frankfurter Messe Ambiente, ein, dass dem DENIC eine Prüfung bei der Anmeldung selbst nicht zugemutet werden kann. Sie sei aber dann zur Freigabe verpflichtet, wenn eine Verletzung offensichtlich ist.

Dem hielt der Vertreter des DENIC entgegen, dass solche Entscheidungen allein Sache der Gerichte sein muss. Die Vergabestelle bekäme sonst eine Flut von Streitfällen auf den Tisch, was deutlich höhere Registrierungskosten zur Folge hätte. Prozessbeobachter rechnen daher damit, dass der Senat zu Gunsten des DENIC als eine "im öffentlichen Interesse handelnde" Genossenschaft entscheiden wird. Beide Urteile werden für heute Abend nach 18.30 Uhr erwartet. Man werde das "in aller Ruhe ausdiskutieren", ohne sich unter Zeitdruck setzen zu lassen, so der Vorsitzende Erdmann. (Tim Gerber) / (em)