Balkonkraftwerke Thema im Petitionsausschuss des Bundestags

YouTuber Andreas Schmitz bekam im Ausschuss Zeit, für Vereinfachungen bei Balkonkraftwerken zu werben. Die Parlamentarier waren in der Sache fast einig.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 228 Kommentare lesen

Dr. Andreas Schmitz (rechts) wurde im Petitionsausschuss des Bundestags als Petent gehört. Begleitet wurde er von Christian Offenhäusle.

(Bild: Deutscher Bundestag)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jan Mahn

Sie gehört zu den erfolgreicheren Petitionen, die an den Deutschen Bundestag herangetragen wurden: Gemeinsam forderten der YouTuber Dr. Andreas Schmitz und mehrere Organisationen Vereinfachungen für Balkonkraftwerke und nutzten dafür den offiziellen Weg des Parlaments. 101.877 Mitzeichner fand die Petition bis Ende April. 50.000 waren nötig, damit sich der Petitionsausschuss damit befassen musste. Am 8. Mai wurde Schmitz als Petent dann vom Ausschuss gehört.

Zunächst bekam Schmitz als Petent fünf Minuten Redezeit, um das Anliegen vorzustellen. Die nutzte er, um seine Erfahrungen bei der Anmeldung einer Klein-PV-Anlage zu schildern. Nachdem sein Netzbetreiber für die Anmeldung auf einer Wieland-Einspeisesteckdose bestanden hatte, zog er die Anmeldung zurück – nicht aber den Stecker der Anlage. Kein Einzelfall, wie er mit Blick auf Studien und Rückmeldungen seiner eigenen YouTube-Community festhielt. Die konkreten Forderungen der Petition: Änderung der Grenze für vereinfachte Anmeldung von 600 auf 800 Watt, eine Duldung von rückwärtsdrehenden Stromzählern, bis die Netzbetreiber sie durch digitale Zähler ersetzen, sowie eine Änderung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) und des BGB.

In der Fragerunde durfte jede Fraktion in zwei Runden Fragen stellen. Andreas Schmitz, sein Begleiter Christian Offenhäusle und Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium, beantworteten die Fragen der Parlamentarier des Ausschusses. Die geforderten Änderungen am Mietrecht nahmen dabei am meisten Zeit in der Fragerunde ein. Andreas Mattfeldt von der CDU wollte wissen, ob es sich nicht um einen unzumutbaren Eingriff ins Eigentum handle, wenn Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften künftig nicht mehr darüber entscheiden können, ob Balkonkraftwerke angebracht werden dürfen. Konkret gefordert wird, die Anlagen wie schon E-Auto-Ladeinfrastruktur als privilegierte Maßnahmen ins WEG aufzunehmen (Paragraf 20 Absatz 2 WEG). Sowohl Staatssekretär Wenzel als auch der Petent wiesen diese Kritik zurück. Das ästhetische Empfinden von Vermietern und Wohnungseigentümern müsse hintenanstehen

Größter parteipolitischer Streitpunkt war die Frage der Umsetzung. Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion warfen der Regierung und dem Wirtschaftsministerium vor, bisher nur angekündigt, aber nicht geliefert zu haben – obwohl sie die Forderungen des Petenten unterstützen würden. Der CDU-Abgeordnete Sepp Müller wies darauf hin, dass seine Fraktion im Mai einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen werde, der sich mit den Forderungen in der Petition überschneide.

Staatssekretär Wenzel verwies auf die Gepflogenheiten des Gesetzgebungsverfahrens: Die Bundesregierung habe viele der Forderungen der Petition bereits in ihrer Solarstrategie verankert. Sein Ministerium erarbeite bereits einen Gesetzentwurf, der unter anderem die Duldung von rückwärtslaufenden Zählern enthalten werde. Dieser werde "unverzüglich" ins Parlament eingebracht. Bei den Änderungen am WEG verwies er auf das Justizministerium – ein Vertreter aus Buschmanns Ministerium war in der Sitzung nicht anwesend.

Gegen Ende der Sitzung nutzte Andreas Schmitz die Gelegenheit, um auf die Bedeutung von Balkonkraftwerken hinzuweisen. Die kleinen Anlagen, so der Petent, würden die Energiewende allein nicht schaffen, aber Netze durch dezentrale Erzeugung entlasten und vor allem zu einer Bewusstseinsänderung und angepasstem Nutzungsverhalten führen. Wer ein solches Gerät installiert habe, verbrauche Strom bevorzugt in den Sonnenstunden und sparsamer.

(jam)