Bitcoin von US-Behörde gestohlen: Täter gesteht

Eigentlich wollte die US-Justiz hunderte Bitcoins eines geständigen Geldwäschers beschlagnahmen. Doch sein Bruder konnte sich des Kryptogelds bemächtigen.

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Hände in Lederhandschuhen greifen nach Münzen, die aus einem Tresor purzeln

(Bild: LightField Studios/Shutterstock.com)

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712 Bitcoins hat Gary H. aus dem Besitz einer US-Behörde gestohlen. Der aus Ohio stammende Mann bekennt sich schuldig. Die Behörde hatte 2020 nicht weniger als 4.400 Bitcoin bei Garys Bruder Larry H. beschlagnahmt.

Larry H. wurde 2020 verhaftet, weil er von 2014 bis 2017 im Darknet einen Mixing-Dienst namens Helix betrieben hat. Die Strafverfolger warfen ihm vor, mit seinem Dienst rund 350.000 Bitcoins gewaschen zu haben. Dessen bekannte er sich 2021 schuldig.

Im Zuge der Verhaftung beschlagnahmte die US-Justiz laut ihrer Mitteilung Hardware mit Bitcoinwallets, die Gewinne aus der Geldwäsche enthielten. Wegen Verschlüsselung sei aber noch kein Zugriff auf die privaten Schlüssel zur Verfügung über das Guthaben möglich gewesen.

Gary H. allerdings hatte laut den Strafverfolgern die entsprechenden Daten – vermutlich die kryptografische Seed –, um auf die Wallet seines Bruders zuzugreifen. So habe er 712 Bitcoins daraus auf eigene Wallets übertragen, damaliger Wert rund 4,8 Millionen US-Dollar. Dazu habe er versucht, seine Transaktionen durch Nutzung zweier Bitcoin-Mixer zu verbergen. Das Geld habe er für große Einkäufe und andere Ausgaben verwendet. Wie ihm die Behörden auf die Schliche kamen, blieb offen.

Im Zuge seines Schuldbekenntnisses habe Gary H. auch einer Beschlagnahme von rund 647 Bitcoin, etwas über 2 Ether sowie 17,4 Millionen Dogecoin aus seinem Besitz zugestimmt. Eine Anhörung zur Strafzumessung hat das Gericht für den 17. März 2023 anberaumt. Das Verfahren ist am US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk Columbia unter dem Az. 21-cr-3067 anhängig.

Am selben Gericht läuft das Geldwäscheverfahren gegen den Bruder unter dem Az. 19-cr-395. Auch er hat sich schuldig bekannt. Dazu läuft an dem Gericht auch noch ein zivilrechtliches Verfahren (Az. 22-cv-3203) gegen den Geldwäscher, weil er eine wegen Missachtung der Anti-Geldwäsche-Bestimmungen verhängte Geldstrafe in Höhe von 60 Millionen US-Dollar (FinCen Az. 2020-2) nicht bezahlt hat. (axk)