Bundestag gibt grünes Licht für einheitliche Ladegeräte – Funkabschottung befürchtet

Das Parlament hat die neue EU-Richtlinie für Funkanlagen ins nationale Recht umgesetzt und den drohenden Verkaufsstopp von WLAN-Routern und Handys abgewendet. Kritiker befürchten aber eine geschlossene Welt funkfähiger Geräte.

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Bundestag gibt grünes Licht für einheitliche Ladegeräte – Funkabschottung befürchtet
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Die EU-Richtlinie für Funkanlagen soll fast Eins zu Eins in deutsches Recht übernommen werden. Das dafür vom Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossene Gesetz regelt, wie Mobiltelefone und andere Geräte wie drahtlose Mikrofone künftig im Funkspektrum besser zusammenspielen sollen. Dazu kommen Vorgaben für einen einheitlichen Ladeanschluss. Ferner werden die Bestimmungen zur Mindestleistung der Empfangsgeräte und zum Datenschutz klarer gefasst. Die Linke stimmte gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich.

Der bekannteste Punkt der EU-Vorgaben ist das geplante Aus für den Steckersalat: Hersteller von Mobiltelefonen, Tablets und anderen Geräten, die das Funkspektrum nutzen, müssen ihren Kunden künftig einen universellen Ladestecker mitliefern. Die Vorschrift soll auch für Autotüröffner, Modems oder WLAN-Router gelten, nicht jedoch für Laptops. Für die neuen Regeln gilt eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017.

Technische Vorschriften zu kompatiblen Ladegeräten machen weder die Richtlinie noch das verabschiedete neue "Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt". Details kann die EU-Kommission noch festlegen. Sie erhofft sich von dem Schritt weniger Kosten und Elektroschrott – die Rede ist von rund 51.000 Tonnen weniger Müll pro Jahr.

Übernommen hat der Bundestag auch eine umstrittene Klausel, von der laut Kritikern die Gefahr einer "Funkabschottung" ausgehen könnte. Eine Funkanlage muss demnach sicherstellen, "dass nur solche Software geladen werden kann", für die der Nachweis für das reibungslose Zusammenspiel mit dem Gerät erbracht wurde. Nutzern dürfte es damit deutlich schwerer fallen, systemrelevante Programme in Geräten mit Funkfunktion in Eigenregie oder mithilfe alternativer Anwendungen zu installieren oder zu verbessern.

Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen mit der Free Software Foundation Europe (FSFE), dem Chaos Computer Club (CCC), Digitalcourage und Freifunk an Bord hatte voriges Jahr gewarnt, dass "Softwarefreiheit, Verbraucherrechte, einen fairen Wettbewerb, Innovation, Umwelt und ehrenamtliche Initiativen bedroht" seien. Künftig könnten nur noch spezielle Programme, die Produzenten autorisiert haben, auf Routern, Mobiltelefonen, WLAN-Karten oder Geräten mit Netzwerkfunktionen installiert werden.

Die Allianz appellierte daher an die EU-Mitgliedsstaaten, die Richtlinie so umzusetzen, dass bestehende Rechte von Nutzern und Firmen geschützt bleiben. Der Bundestag folgte dem aber nicht, sodass nun allenfalls die Kommission in einer Verordnung die Bedenken rund um eine drohende Funkabschottung ausräumen könnte.

Abgewendet haben die Abgeordneten dagegen mit einem Änderungsantrag das von der Bundesregierung und Herstellern befürchtete Verkaufsverbot für Smartphones, WLAN-Router und Co. So dürfen "Funkanlagen, die mit bislang geltenden harmonisierten Normen übereinstimmen, auch nach dem 12. Juni 2017" mit der erforderlichen CE-Kennzeichnung bis zur Veröffentlichung aktueller europäischer Standards in Verkehr gebracht werden. Hintergrund ist, dass es das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) bislang nicht geschafft hat, alle benötigten neuen Bestimmungen mit den verlangten höheren Sicherheitsanforderungen auszuarbeiten. Die Kommission hatte jüngst die Übergangsfrist freigegeben. (anw)