Bundestag stimmt zu: E-Rechnungspflicht für Firmen könnte 2025 kommen

Ein Gesetzespaket, das auch die E-Rechnungspflicht für Firmen ab 2025 vorsieht, hat den Bundestag passiert. Fraglich ist aber die Zustimmung im Bundesrat.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 74 Kommentare lesen

(Bild: ix)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jochen Stärk

Der Bundestag hat das umstrittene Wachstumschancengesetz in abgespeckter Form beschlossen. Am Freitag stimmten laut Bericht der dpa 377 Abgeordnete dafür und 267 dagegen. Es gab eine Enthaltung. Teil des Gesetzespakets sind auch Regelungen zur E-Rechnung, denen zufolge im innerdeutschen Geschäftsverkehr alle Firmen nun ab 2025 E-Rechnungen in einem von drei Formaten annehmen müssen. Die Formate sind die zwei XML-Formate Cross Industry Invoice (CII) und Universal Business Language (UBL) sowie Factur-X/ZUGFeRD. Ab 2026 sollen die Firmen dann auch verpflichtet sein, in einem solchen Format Rechnungen zu versenden. Offen und fraglich ist allerdings noch die Zustimmung im Bundesrat zu dem Gesetzespaket.

Bereits im vom Bundesrat Ende 2023 genehmigten Entwurf wurde die Frist von 2025 für die Empfangs- und von 2026 für die Sendepflicht gesetzt. Das Wachstumschancengesetz der Ampel-Koalition, dessen Teil die E-Rechnungsregelungen sind, wurde dann aber vom Bundesrat gestoppt. Und es entwickelte sich zunehmend zum Zankapfel zwischen Ampelkoalition und den CDU/CSU-geführten Ländern. Vergangenen Mittwoch wurde im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schließlich eine Einigung für eine verschlankte Fassung verabschiedet, die nun den Bundestag passiert hat. An der Einführungsfrist für die E-Rechnung in den Unternehmen änderte die Einigung nichts.

Der Bundesrat muss nun am 22. März sein Votum über das Wachstumspaket abgeben. Die Union macht ihre Zustimmung unter anderem davon abhängig, dass in einem bereits vom Bundestag beschlossenen anderen Gesetz die Streichung der Agrardiesel-Subventionen zurückgenommen wird. Die Stimmen der Unions-Länder sind für die Verabschiedung des Wachstumspakets notwendig.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Union zu einem Ende der Blockade beim Wachstumspaket aufgefordert. "Hören Sie auf die Wirtschaftsverbände und geben Sie dem Wachstumschancengesetz endlich grünes Licht", sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag bei einer Bundestagsdebatte. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte aber bereits ein Nein im Bundesrat an. Auch die Ministerpräsidenten von Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein machten eine stärkere Entlastung der Landwirtschaft zur Bedingung für ein Ja.

Ebenfalls Teil des Wachstumschancengesetzes ist auch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Papierrechnungen sollen innerdeutsch zwischen Firmen dann ab 2026 nicht mehr erlaubt sein, PDFs nur, sofern sie XML gemäß der Factur-X/ZUGFeRD-Spezifikation beinhalten. Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrscheine. Rechnungen zwischen Firmen und Verbrauchern sind nicht betroffen und können weiter auch auf Papier oder PDF erfolgen.

Hintergrund dieser Vorschrift ist die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug: Nach Italien, Ungarn und der gerade laufenden Einführung in Frankreich plant auch die EU ein "Umsatzsteuermeldesystem", bei dem Kopien jeder einzelnen Rechnung binnen weniger Tage nach Versand eingereicht werden müssen. Das dazu geplante innerdeutsche System soll zum europäischen System kompatibel werden. Die durch wegfallenden Umsatzsteuerbetrug erwarteten Mehreinnahmen sollen Angaben aus der Ampelkoalition zufolge zwischen 11 Milliarden und 14 Milliarden Euro jährlich betragen. Betroffen seien bundesweit etwa 1,2 Milliarden Rechnungen jährlich.

(axk)