CDU/CSU: "Ampel spielt Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer gegeneinander aus"

Diese Woche soll es zu einem "Paradigmenwechsel" im Straßenverkehrsrecht kommen. CDU/CSU wollen das verhindern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 330 Kommentare lesen

So weit gehen die Forderungen nicht, Tempo 30 würde vielen schon reichen.

(Bild: heise online / anw)

Lesezeit: 3 Min.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt sich gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein geändertes Straßenverkehrsgesetz. "Die Ampel will einen Paradigmenwechsel und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu einem Klimaschutzgesetz zweckentfremden", kritisierte Florian Müller (CDU), Berichterstatter seiner Fraktion in dieser Sache, gegenüber heise online. Sie stelle damit den Klimaschutz vor die Ziele der Sicherheit und der Mobilität.

Über das geänderte StVG wird am kommenden Freitag im Bundestagsplenum abgestimmt, am heutigen Mittwoch will sich zunächst der Verkehrsausschuss damit befassen. Durch die Änderungen sollen Länder und Kommunen neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs in der Straßenverkehrsordnung auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können. Dadurch sollen Kommunen in Deutschland Tempo-30-Zonen und Sonderfahrspuren leichter einführen können als bisher.

"Mehr und einfacher anlassbezogenes Tempo 30 - zum Beispiel bei einem Kinderspielplatz - finden wir richtig", sagte Müller. "Wir als Union wollen weiterhin sichere Mobilität ermöglichen und deshalb das Präventionsprinzip im Straßenverkehrsgesetz stärker verankern."

Durch die geplante Reform würden aber Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer gegeneinander ausgespielt. Zudem werde das Hauptaugenmerk auf städtische Mobilität gelegt und der ländliche Raum nicht bedacht. "Es gibt deutlich sinnvollere Wege, um sich für mehr Klimaschutz einzusetzen. Der Ampel fehlt es an einer gemeinsamen Vision für innovative Mobilitätspolitik", sagte Müller.

Den Klimaschutz im StVG zu verankern, ist unter Rechtsexperten umstritten, wie sich in einer Bundestagsanhörung zeigte. Einerseits meint der Verfassungsrechtler Professor Michael Brenner, der Umwelt- und Gesundheitsschutz dürfe nicht über die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gestellt werden, es handele sich schließlich um das Straßenverkehrsrecht. Auf der anderen Seite erklärte der Berliner Professor Stefan Klinski, die Gesetzgebungskompetenz "Straßenverkehr" umfasse nicht nur, Gefahren im Straßenverkehr zu mindern und abzuwehren, sondern auch welche, die vom Straßenverkehr ausgehen. Verfassungsrechtlich sei es sogar geboten, Klimaschutzbelange zu berücksichtigen.

Die Grüne Swantje Henrike Michaelsen hatte in der ersten Beratung zum StVG im September im Bundestag erklärt, das ursprüngliche StVG stamme aus der Kaiserzeit. Seinerzeit sollte das neue Verkehrsmittel Auto gefördert werden, der Flüssigkeit des Autoverkehrs sei ein hoher Stellenwert eingeräumt worden. Das sei auch hundert Jahre später so. Das mache es den Kommunen schwer, Straßen und öffentliche Räume zu gestalten.

Dirk Spaniel von der AfD bezeichnete in derselben Debatte das StVG als "Sabotagegesetz", wenn es um die Verkehrssicherheit und die Nutzung des Autos gehe, geht aus dem Plenarprotokoll hervor. Thomas Lutze von den Linken kritisierte, dass die Belange der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs in jedem Fall berücksichtigt werden müssten. "Das ist vor allem auch deswegen problematisch, weil die Leichtigkeit des Verkehrs aufgrund des Status quo fast ausschließlich den Pkw-Verkehr im Blick hat", sagte Lutze.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Weiter erklärte Lutze, darüber hinaus, nach aktueller und auch zukünftiger Gesetzeslage könne die Sicherheit des Verkehrs nicht vorsorglich sichergestellt werden. So dürften Warnschilder beispielsweise erst aufgestellt werden, wenn es bereits zu schwerwiegenden Unfällen gekommen sei.

(anw)