Thermofenster: BGH senkt Hürden für Schadensersatz im Diesel-Skandal

Der Bundesgerichtshof folgt dem Urteil EuGH und senkt die Hürden für Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung.

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(Bild: heise online / anw)

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Autohersteller müssen grundsätzlich Schadenersatz leisten, wenn Dieselfahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe entschieden und damit einige Urteile von Vorinstanzen aufgehoben, die zuvor Schadenersatzforderungen von Autobesitzern abgewiesen hatten (Az. VIa ZR 335/21, 533/21, 1031/22).

In den drei Verfahren hatten Autobesitzer wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung gegen Volkswagen, Audi sowie Mercedes-Benz geklagt und Schadensersatzansprüche geltend gemacht und waren damit gescheitert. Zuletzt hatten die Oberlandesgerichte Oldenburg, Köln und Stuttgart hatten die Berufungsanträge der Kläger zurückgewiesen.

Der BGH hat die Revision zugelassen und die Verfahren nun an die Oberlandesgerichte zurückverwiesen, damit diese den Schadensersatzanspruch weiter aufklären. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, ob dem Autohersteller Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der BGH folgt damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), laut dem eine Schadensersatzpflicht nicht nur im Betrugsfall besteht, sondern bereits bei Fahrlässigkeit der Hersteller.

Mit dem Urteil senken die Karlsruher Richter die Hürden für Schadensersatzforderungen von Autobesitzern. Ist der Nachweis einer unzulässigen Abschalteinrichtung erbracht, muss der Hersteller vor Gericht beweisen, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Gelingt das nicht, ist der Hersteller grundsätzlich schadensersatzpflichtig.

Dem einzelnen Käufer stehe dann ein Schadensersatz in Höhe von wenigstens 5 Prozent und höchstens 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises zu, teilte der BGH mit. Die genaue Bemessung obliegt den Gerichten, die den Fall verhandeln.

Die Diesel-Pkw der Kläger halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid ein. Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt – dieses sogenannte Thermofenster dient laut Herstellern dem Motorschutz.

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(vbr)