Einweg-Plastik-Verbot: Auch biologisch abbaubare Kunststoffe verboten

"Biologisch abbaubar" ist ein dehnbarer Begriff. Braucht es für manche Produkte spezielle Kompostanlagen? Ein Streit zeigt: Hier ist vieles noch nicht geklärt.

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(Bild: mama_mia/Shutterstock.com)

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  • dpa

Auch biologisch abbaubare Kunststoffe wie etwa Trinkhalme aus Bambuspulver fallen unter das seit etwa 100 Tagen geltende deutsche Einweg-Plastik-Verbot. In anderen EU-Ländern ist das anders. Für Deutschland richte sich die Einordnung als Kunststoffprodukt allein nach der Kunststoffdefinition der Einwegkunststoffverbotsverordnung, sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz.

Dem Umweltministerium zufolge bauen sich als biologisch abbaubar zertifizierte Kunststoffe nur unter bestimmten Bedingungen im Rahmen von Kompostanlagen ab. "Ein Abbau unter sonstigen Umweltbedingungen, insbesondere in Meeresgewässern, ist aber nicht sichergestellt."

Hersteller wie das Südtiroler Unternehmen Alpiplast, das zu den größten Trinkhalmherstellern in Europa gehört, sehen beim Einweg-Plastik-Verbot innerhalb der EU ein "komplettes Chaos am Markt". Während Deutschland biologisch abbaubare Trinkhalme nicht zulasse, seien sie beispielsweise in Italien, Dänemark oder Belgien erlaubt. Bei vielen Ländern gebe es noch gar keine Information dazu.

Biologisch abbaubare Trinkhalme bestehen zum Beispiel aus dem Holzbestandteil Lignin, Zuckerrohr mit PLA (Milchsäuremolekülen), Kaffeegranulat oder Bambuspulver.

Abschied nehmen vom klassisch bunten Plastikstrohhalm hieß es am 3. Juli, als das Verbot von Einweg-Kunststoffartikeln in der EU in Kraft trat. Einwegprodukte, die noch als Lagerbestände vorhanden sind, dürfen aber weiterhin verkauft und benutzt werden, weshalb die Neuregelung erst allmählich im Alltag spürbar wird.

Ziel der EU ist es, mit dem Einweg-Plastik-Verbot dazu beizutragen, Plastikmüll etwa in den Meeren einzudämmen. Neben einem Verbot von Plastikstrohhalmen sind auch Plastikbesteck an Imbissbuden oder für Partys, Rührstäbchen beim Kaffee auf die Hand, Wattestäbchen mit Plastik oder Papierteller mit Kunststoffbeschichtung betroffen.

Einigen Umweltschützern geht das Verbot jedoch nicht weit genug. So bemängelt etwa der Nabu (Naturschutzbund Deutschland), dass Coffee-to-go-Becher, Einweg-Eisbecher, To-go-Salatschalen oder Plastikbierbecher im Fußballstadion weiterhin erlaubt seien.

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(kbe)