Fedora will CC0-Lizenz für Software verbieten

CC0 stellt Werke von allen urheberrechtichen Ansprüchen frei, schließt jedoch Patentansprüche nicht aus. Das ist ein Problem für Freie und Open-Source-Software.

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(Bild: Blackboard/Shutterstock.com)

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Das Fedora-Projekt möchte die Lizenz Creative Commons Zero (CC0) von der Liste der zugelassenen Lizenzen für Software entfernen. Das schreibt Richard Fontata vom Fedora Legal Documentation Team in einem Beitrag auf der Fedora-Mailingliste. Grund für die Änderung: Im Fedora-Projekt sei man sich einig, dass Software unter einer Lizenz, die Patentansprüche nicht ausschließt, nicht als Freie und Open-Source-Software (FOSS) zu betrachten ist.

Die Lizenz Creative Commons Zero (CC0 1.0) ist die liberalste CC-Lizenz. Durch sie werden Werke in die Public Domain gestellt, der Urheber verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit das gesetzlich möglich ist. Patente oder Markenschutzrechte irgendeiner Partei werden von CC0 allerdings ausdrücklich nicht berührt, es ist also möglich, patentgeschützte Werke unter CC0 zu stellen.

In den 2000er-Jahren haben verschiedene Unternehmen, darunter auch Microsoft, versucht, Open-Source-Software über Patentansprüche zu bekämpfen. Als Antwort darauf entstand das Open Invention Network (OIN), dessen Mitglieder auf Patentklagen gegen andere Mitglieder verzichten.

In der Open-Source-Welt sah man außerdem das Risiko, dass Unternehmen Code als Open Source freigeben könnten, der durch eigene Patente geschützt ist. Wenn andere Entwickler diesen Code verwenden, setzen sie sich unwissentlich dem Risiko von Patentklagen aus. Daher herrscht weitgehende Einigkeit in der FOSS-Welt, dass Open-Source-Lizenzen die Möglichkeit von Patentansprüchen des Urhebers explizit ausschließen müssen.

Das Fedora-Projekt unterscheidet in seiner Liste der zugelassenen Lizenzen zwischen Lizenzen für Software, Content, Dokumentation und Fonts. CC0, bislang dort als zugelassene Lizenz für Software und Content gelistet, soll zukünftig nur noch für Content erlaubt sein. Ob und wie viele Programmpakete von dieser Änderung betroffen sein werden, ist laut Fontana noch nicht geklärt.

(odi)