Gericht verlängert Kartellrechtsaufsicht über Microsoft in den USA

Nach der außergerichtlichen Einigung im US-Kartellverfahren gegen Microsoft muss der Konzern unter anderem sicherstellen, dass die Software von Mitbewerbern reibungslos mit Software aus dem eigenen Haus zusammenarbeitet.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die zuständige US-Richterin Colleen Kollar-Kotelly verlängerte die Aufsicht, wie Microsoft die Auflagen aus der außergerichtlichen Einigung im US-Kartellrechtsprozess einhält, um zwei Jahre. Ursprünglich sollte die Vereinbarung im Herbst 2007 auslaufen. Die Verlängerung hatte das US-Justizministerium beantragt: Das Komitee, das die Einhaltung der Auflagen überwacht, ist mit der Dokumentation, die Microsoft vor allem für die lizenzierten Kommunikationsprotokolle vorgelegt hat, unzufrieden. Auch die Zeit, die Microsoft brauche, um die Dokumentation zu verbessern, sei zu lang.

Das US-Justizministerium hatte zwar betont, man glaube nicht, Microsoft habe die außergerichtliche Vereinbarung absichtlich gebrochen, zeigte sich aber insgesamt mit den Fortschritten unzufrieden. Microsoft ist nun der Ansicht, der Konzern müsse einen Großteil der Dokumentation grundlegend überarbeiten, um den Anforderungen entsprechen zu können.

Richterin Kollar-Kotelly kommentierte nun die Verlängerung der Kartellrechtsaufsicht, Microsoft mache nur enttäuschende Fortschritte bei der Unterstützung von Konkurrenten, ihre Software mit Windows-Rechnern zusammenarbeiten zu lassen. Microsoft solle alles tun, um den Prozess zu beschleunigen, forderte Kollar-Kotelly laut US-Medien. Die Regelung, die eine Kontrolle der Aktionen von Microsoft und der Einhaltung der Auflagen enthält, könne nach 2009, wenn sie nach der jetzigen Verlängerung ausläuft, auch noch einmal um drei Jahre ausgedehnt werden. Nicht verlängert wurde dagegen die Überwachung, ob Microsoft Computerhersteller zu Verträgen zwingt, die Strafen oder Benachteiligungen beispielsweise für Windows-Lizenzen umfassen, falls mit Microsoft-Produkten konkurrierende Software vorinstalliert oder gefördert wird. Vertreter des US-Justizministeriums meinten laut der New York Times auf Nachfrage der Richterin, eine Verlängerung dieser Kontrolle sei nicht notwendig.

Nach der außergerichtlichen Einigung, mit der das jahrelange US-Verfahren gegen Microsoft wegen der wettbewerbswidrigen Ausnutzung eines Monopols abgeschlossen wurde, muss Microsoft PC-Herstellern größere Freiheiten bei der Installation konkurrierender Software geben und sicherstellen, dass die Software von Mitbewerbern reibungslos mit Software aus dem eigenen Haus zusammenarbeitet. Microsoft verpflichtete sich unter anderem, die Kommunikationsprotokolle an interessierte Soft- und Hardwarehersteller zu lizenzieren. Das daraufhin eingerichtete Microsoft Communications Protocol Program (MCPP) war schon mehrmals Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen dem Gericht, dem technischen Komitee und Microsoft. (jk)