GirlsDoPorn: Opfer erhalten Schadenersatz und Video-Urheberrechte

Über 400 Opfern von missbräuchlicher Verwendung freizügiger Videos in Porno-Portalen wurden jetzt Urheberrechte und Schadenersatzansprüche zugesprochen.

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Mann schaut in einem abgedunkelten Raum pornografische Bilder auf einem Computerbildschirm an.

(Bild: M-Production/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Ein US-Bundesrichter entschied am Mittwoch, dass über 400 Opfern, die mit falschen Versprechungen zu freizügigen Videos genötigt wurden, 18 Millionen Dollar Schadenersatzansprüche zustehen. Außerdem wurde die Übertragung der Urheberrechte der ohne ihr Einverständnis im Netz veröffentlichten Videos angeordnet.

Die Täter lockten Frauen mit fingierten Websites und Anzeigen für Model-Shootings und versprachen ihnen hohe Gagen, wenn sie sich vor Ort auf pornografische Filmdrehs einließen. Es sei, so die Missbrauchsopfer, in den Gesprächen niemals darum gegangen, die Aufnahmen im Internet zu verbreiten, sondern sie sollten ausschließlich auf DVD im Ausland verkauft werden.

Stattdessen landeten die Filme in den mittlerweile geschlossenen Porno-Portalen GirlsDoPorn und GirlsDoToys. Und Frauen, die sich in den Drehs umentschieden oder weigerten, seien festgehalten oder mit Klage oder Online-Veröffentlichungen der bisherigen Inhalte bedroht worden.

Einer der Haupttäter, der 31-jährige Rubens Garcia, wurde bereits im Juni wegen dieser Vergehen im Juni zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

Garcia, der in einem Teil der Filme als Produzent und Darsteller mitwirkte, muss zusätzlich die Urheberrechte an die Opfer übertragen sowie Entschädigungszahlungen von insgesamt 18 Millionen US-Dollar leisten. 49 Opfer dieser Praktiken erreichten zudem mit Pornhub einen Vergleich, deren Videos auf dem Portal hochgeladen wurden. Michael James Pratt, ein weiterer Drahtzieher, wird vom FBI gesucht. Auf ihn ist eine Belohnung von 50.000 Dollar ausgesetzt.

Für die Opfer bietet die Entscheidung ein besseres Instrument, um die Videos aus dem Netz entfernen zu lassen. Sie können nun gemäß dem US-amerikanischen Digital Millenium Act eine "Takedown"-Mitteilung beantragen, wenn eine Website deren Videomaterial hostet.

(mawi)