Google-Suchdaten: US-Bürgerrechtler kritisieren Verwendung zur Strafverfolgung

Die US-Polizei nutzt immer häufiger Informationen aus den Google-Suchdaten für ihre Ermittlungen. Bürgerrechtler stellen diese Praxis nun erneut infrage.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

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Die NGO Electronic Frontier Foundation (EEF) und die Strafverteidigungsorganisation National Association of Criminal Defense Lawyers (NACDL) stellen die Praxis der Suchdaten-Abfrage bei Google erneut infrage. Die Verwendung dieser Daten für strafrechtliche Ermittlungen durch die Polizei nehme in den USA landesweit zu. Bürgerrechtler warnen, dass die Ermittlungstechnik gefährlich weit gefasst ist und Verletzungen der Datenschutzrechte unschuldiger Menschen nach sich ziehen könne, berichtet Bloomberg.

Laut Bericht forderte die Polizei in einem Fall, bei dem 2016 eine Frau in Pennsylvania vergewaltigt wurde, per Durchsuchungsbeschluss von Google die Herausgabe der Informationen, wer zuvor nach der Adresse des Opfers gesucht habe. Aus Gerichtsunterlagen gehe hervor, dass Google eine IP-Adresse an die Strafverfolger herausgegeben hätte, von der aus zweimal kurz vor dem Vorfall die entsprechenden Informationen in der Google-Suche abgefragt worden seien. Aufgrund der Informationen sei anschließend eine Person überwacht und schließlich verhaftet und verurteilt worden.

"Durchsuchungsbefehle nach Schlüsselwörtern sind digitale Rasterfahndungen", sagte Michael Price, Litigation Director für das Fourth Amendment Center des NACDL. Diese würden der Regierung die Erlaubnis geben, in unseren privatesten Informationen zu wühlen. Price fordere, dass der Oberste Gerichtshof von Pennsylvania diese Vorgehensweise für verfassungswidrig erklärt.

Es gebe bislang nur wenige bekannte Beispiele, bei denen Suchbegriffe per Durchsuchungsbefehl in polizeilichen Ermittlungen genutzt wurden. In Kritik geraten sei die Praxis im Zuge der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, das Recht auf Abtreibung zu kippen. Datenschützer warnten bereits damals vor Durchsuchungsbeschlüssen nach Suchbegriffen und Geofence Warrants, bei denen die Strafverfolgungsbehörden Datenbanken durchsuchen dürfen, um alle aktiven Mobilgeräte innerhalb eines bestimmten, örtlich eingegrenzten Bereichs zu finden – etwa in der Nähe von Abtreibungskliniken.

Ende 2023 änderte Google laut Bloomberg den Umgang mit den Nutzer-Standortdaten und gab an, diese bald direkt auf den Endgeräten der Nutzer zu speichern, sodass Google selbst diese nicht mehr einsehen und folglich auch keine Auskunft mehr darüber geben kann. In einem Mordfall entschied der Oberste Gerichtshof von Colorado im vergangenen Oktober, dass die mithilfe von in der Google-Suche benutzten Begriffen gewonnen Beweise verwendet werden können. In dem Zusammenhang kamen Befürchtungen auf, dass die Polizei zukünftig verstärkt auf die umstrittene Nutzung dieser Technik zurückgreifen könne.

Das Gericht von Colorado habe jedoch betont, dass es die Erlaubnis speziell nur auf den einen Fall bezogen gewesen sei. Das wiederum lässt nun die Kritiker in Pennsylvania hoffen, dass die Verwendung von Daten aus der Google-Suche bei der Strafverfolgung nicht zu einem neuen Ermittlungsinstrument werde, so Andrew Crocker, der Leiter der EFF-Abteilung für Überwachungsprozesse.

(bme)