EU-Urheberrecht: Google vereinfacht Zahlungen an Nachrichten-Websites

‎Google will Nachrichten-Websites einfacher für ihre Inhalte bezahlen und ihnen dafür einen Bereich auf seiner "Search Console" einrichten.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

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Google will das Verfahren vereinfachen, über das Nachrichten-Websites für längere Inhalte bezahlt werden, die in der Suchmaschine eingeblendet werden. Den Urhebern soll dafür ein über die "Search Console" abrufbares detailliertes Angebot für eine erweiterte Nachrichtenvorschau (Extended News Preview) angeboten werden. Zunächst soll es in Deutschland und Ungarn verfügbar sein.

Mit dem Verfahren reagiert Google auf die Anforderungen von Artikel 15 der 2019 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Nach dieser müssen Onlineplattformen in bestimmten Fällen erst eine Zustimmung des Verlags einholen, bevor sie Inhalte von Nachrichten-Websites verwenden. Für kurze Links und Auszüge benötigen die Plattformen jedoch keine Zustimmung. Für erweiterte Vorschauen wie Snippets zahlt Google den Verlagen eine Lizenzgebühr. In Deutschland hat Google bereits Ende 2021 erste Verträge mit deutschen Verlagen geschlossen.

Im Angebot zur erweiterten Nachrichtenvorschau sind weitere Informationen enthalten – etwa zur Anmeldung, wofür das Angebot gilt, oder Feedback-Optionen, wie Sulina Connal, Direktorin für Nachrichten- und Verlagspartnerschaften in einem Blogbeitrag schreibt. Bisher sind nach Angaben von Connal Lizenz-Vereinbarungen nach dem Leistungsschutzrecht mit über 3000 Verlagen in Deutschland, Ungarn, Frankreich, Österreich, den Niederlanden und Irland geschlossen worden – weitere Länder sollen folgen.

Über den seit 2021 verfügbaren Dienst "Google News Showcase" hat Google nach eigenen Angaben Vereinbarungen mit 750 Publikationen geschlossen. Alle Angebote basierten auf einheitlichen Kriterien – beispielsweise dazu, wie oft eine Nachrichtenseite angezeigt wird und wie hoch die Werbeeinnahmen auf der Seite sind.

(mack)