Irreführende Werbung für "Autopilot: Strafrechtliche US-Ermittlungen gegen Tesla

In den USA gibt es einem Bericht zufolge nun strafrechtliche Ermittlungen wegen Teslas Aussagen zum "Autopilot". Was dabei herauskommt, ist noch nicht absehbar.

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(Bild: TierneyMJ/Shutterstock.com)

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Wegen womöglich irreführender Aussagen zum Fahrassistenten "Autopilot" laufen in den USA inzwischen auch strafrechtliche Ermittlungen gegen den Elektroautohersteller Tesla. Das jedenfalls berichtet die Nachrichtenagentur Reuters und Berufung auf mehrere mit der Angelegenheit vertraute Personen.

Das US-Justizministerium hat die Ermittlungen demnach bereits im vergangenen Jahr eingeleitet, nachdem sich immer mehr Autounfälle ereignet hatten, an denen ein Tesla mit aktiviertem "Autopilot" beteiligt war. Noch sei es zu früh, um abzuschätzen, in welche Richtung sich die Ermittlungen entwickeln, potenziell seien sie aber schwerwiegender als andere Untersuchungen, da aus ihr strafrechtliche Anklagen gegen Führungspersonen bei Tesla erwachsen könnten.

Die Kritik an Tesla und vor allem Tesla-Chef Elon Musk in Zusammenhang mit dem Fahrassistenzsystem ist nicht neu. Trotzdem kommen immer wieder Fälle hinzu, in denen Musks Äußerungen augenscheinlich etwa den Angaben im Handbuch widerspricht. So zitiert Reuters eine Ankündigung Musks aus der vergangenen Woche zu einem anstehenden Update: Es werde es Kunden und Kundinnen ermöglichen, zur Arbeit, zu Freunden, in den Supermarkt zu fahren, "ohne das Lenkrad anzufassen". Ferner behaupte das Unternehmen in einem Video, die Person auf dem Fahrersitz müsse da nur aus rechtlichen Gründen sitzen, "das Auto fährt sich selbst". Gleichzeitig weist Tesla aber explizit darauf hin, dass Hände zu jeder Zeit am Lenkrad bleiben müssen. Der Assistent "macht das Auto nicht autonom".

Das US-Justizministerium wolle nun herausfinden, ob Tesla Kunden und Kundinnen, Investoren und Investorinnen sowie Aufsichtsbehörden in die Irre geführt habe, schreibt Reuters. Herauskommen könnten strafrechtliche Anklagen auch gegen Individuen, zivilrechtliche Sanktionen oder aber auch überhaupt keine Konsequenzen, heißt es weiter. Bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung sei es aber noch weit, die Ermittler und Ermittlerinnen hätten noch viel zu tun. Eine Entscheidung stehe nicht unmittelbar bevor. Finden müssten sie demnach wohl interne Dokumente wie E-Mails, die beweisen, dass Tesla oder Musk irreführende Statements gemacht haben. Schwierig könnte sein, dass es immer auch eine passende Warnung gebe. So habe Musk vergangene Woche auch gesagt, "wir sagen nicht, dass die Technik bereit dafür ist, dass niemand hinter dem Lenkrad sitzt".

Für Tesla sind die Ermittlungen nicht die ersten in Zusammenhang mit dem hauseigenen Fahrassistenzsystem. So hat die US-Verkehrsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) im Juni eine Untersuchung dazu ausgeweitet. Es war ein weiterer Schritt hin zu einem möglichen Rückruf. In der Untersuchung geht es um Unfälle, bei denen Tesla-Fahrzeuge mit aktiviertem "Autopilot" in am Straßenrand geparkte Notfall-Fahrzeuge gefahren sind. Auch in Kalifornien wird gegen Tesla ermittelt. Bis zum Juni waren der NHTSA fast 400 Unfälle gemeldet worden, an denen Fahrzeuge mit aktivierten Fahrassistenzsystemen beteiligt waren – 70 Prozent davon gehen auf das Konto von Tesla. Von sechs Todesopfern standen fünf in Zusammenhang mit einem Tesla.

Zur Vorstellung der Geschäftszahlen vergangenen Woche hat Elon Musk auch eingestanden, dass Tesla in diesem Jahr keine Erlaubnis mehr dafür bekommen wird, auf eine Person am Steuer zu verzichten, hat Reuters berichtet. Der "Autopilot" kann zwar selbstständig steuern, beschleunigen, bremsen und die Spur halten, aber autonomes Fahren ist das noch nicht. Dafür bräuchte es in US-Bundesstaaten auch eine eigene Genehmigung. Dabei wird Tesla aller Voraussicht nach von Mercedes überholt. Der Konzern hat zwei Modelle im Angebot, die ab kommendem Jahr hochautomatisiert auf deutschen Autobahnen fahren dürfen. Auf dem Fahrersitz darf man die Fahrarbeit bei diesem sogenannten Level 3 dann vorübergehend komplett abgeben und Nebentätigkeiten erledigen.

(mho)