Kartellamt will mehr Wettbewerb im Online-Markt

Das Bundeskartellamt sieht Regelungsbedarf, um den Wettbewerb auf dem wachsenden Markt für Internet-Dienste zu stärken.

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Von
  • Christian Persson

Das Bundeskartellamt will auf dem rasant wachsenden Markt für Internet-Dienste den Wettbewerb und freien Zugang neuer Firmen sichern. Gerade auf Märkten mit hohem Wachstumspotential sei rechtzeitiges Einschreiten der Kartellwächter erforderlich, um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die nur schwer rückgängig zu machen seien, sagte Kartellamts-Präsident Dieter Wolf am Freitag in Berlin zum Internationalen Wirtschaftsrechtsgespräch.

Wolf plädierte für eine Neuordnung der Regulierung des Wettbewerbs auf dem deutschen Internet-Markt. Die Vielfältigkeit der im Internet angebotenen Dienstleistungen führe häufig zu einem komplizierten Nebeneinander von Aufsichtsbehörden. Wolf: "Wer in Deutschland in moderne Kommunikations- und Informationstechnologien investieren will, steht vor einem schwer überschaubaren Gestrüpp von Zuständigkeiten und Regulierungen". Anzustreben sei eine schlanke "Regulierung unter einem Dach", wobei das allgemeine Kartellrecht prädestiniert scheine.

Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wies die Kritik Wolfs zurück. Von einem Gestrüpp von Zuständigkeiten könne keine Rede sein, sagte ein Sprecher. Das Telekommunikationsgesetz und das Multimediagesetz regelten eindeutig die Aufsicht über den Wettbewerb. Der Sprecher warf Wolf vor, selbst Verwirrung zu stiften, wenn er jetzt spezifische Regelungen für Internet-Dienste fordere.

Um den Wettbewerb im Internet zu intensivieren wäre es nach den Worten des Kartellamtspräsidenten wünschenswert, daß sich die Telekom sehr bald von ihrem Kabelnetz trennt. Das Netz, an das in Deutschland immerhin fast 18 Millionen Haushalte angeschlossen seien, eigne sich auch für schnelle Internet-Zugänge. Solange das Telefonnetz wichtigste Zugangsmöglichkeit bleibe, könne die gegenwärtige Marktstruktur Gefahren für den Wettbewerb mit sich bringen.

Zum Antitrust-Prozeß gegen Microsoft sagte Wolf, der Ausgang werde nicht ohne Folgen für Deutschland bleiben. Sollte sich der Vorwurf der amerikanischen Wettbewerbsbehörden bestätigen und Microsoft verpflichtet werden, Betriebssystem und Internet-Browser getrennt anzubieten, erwarte er davon eine Signalwirkung. Microsoft werde dann seine Vertriebsstrategie auch in anderen Ländern entsprechend anpassen müssen. "Sollte dies nicht so sein, würden wir als Kartellbehörde einschreiten." (cp)