Kassenärzte: e-Rezept und eAU sollen weiter zurückgestellt werden

Solange Apotheken in räumlicher Nähe zu einer Arztpraxis keine e-Rezepte verarbeiten können, sollen Kassenärzte weiterhin klassische Rezepte ausstellen.

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(Bild: Herlanzer/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zieht die Notbremse beim elektronischen Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die beiden Neuerungen sollten eigentlich zum 3. Januar 2022 eingeführt werden, wenn die Kassenarztpraxen wieder geöffnet werden. Im direkten Widerspruch zu einer Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) empfiehlt die KBV jetzt aber, dass die alten Muster-16-Rezepte ausgedruckt werden können, wenn Apotheken in der Nähe einer Arztpraxis sie nicht elektronisch verarbeiten und abrechnen können.

Die Empfehlung wird damit begründet, dass die Hintergrundprozesse noch nicht fehlerfrei arbeiten und flächendeckend verfügbar sind. Parallel veröffentlichte die KBV einen dringenden Aufruf an alle Arztpraxen, unverzüglich Sicherheitsupdates einzuspielen, die den "Fehler im Software-Element Log4j" beseitigen.

Wie Apotheke ad hoc meldet, zieht die KBV den "Stecker" bei e-Rezept und eAU, um den Druck auf die ohnehin extrem geforderten Praxen abzumildern. Die beiden digitalen Prozessschritte sollen nur dort zum Einsatz kommen, wo sie digital weiterverarbeitet werden können, also Apotheken das e-Rezept selber vom Rezept-Server abholen können.

Zuvor hatte das BMG eine ausdrückliche Warnung ausgesprochen: Nur wenn die technischen Voraussetzungen in einer Arztpraxis noch nicht gegeben sind, dürften Kassenärzte weiterhin die klassischen Papierrezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen drucken. Gottfried Ludewig, der ausscheidende Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation, hatte "aufsichtsrechtliche Maßnahmen" gegen die Kassenärzte angekündigt.

Parallel zum Vorgehen bei e-Rezept und eAU ermahnte die KBV ihre Ärzte, die Sicherheitsupdates der TI-Sicherheitskomponenten und der Praxisverwaltungssysteme (PVS) unverzüglich einzuspielen, um die Log4j-Lücke zu schließen. Das notwendige Update umfasst dabei nicht nur PVS-Installationen. "Auch Programme der KBV, die in PVS integriert sind, sind von der Sicherheitslücke betroffen. Das sind vor allem die bei der Abrechnung relevanten Prüfmodule. Sie laufen in den Praxen in einer gesicherten Umgebung, die nicht direkt aus dem Internet erreichbar ist", schreibt die KBV.

(mho)