Lexmark unterliegt im Streit um Tonerkartuschen-Refiller

Der Druckerhersteller kann sich nicht auf das US-Copyrightgesetz DMCA berufen, um das Unternehmen Static Control daran zu hindern, einen Chip zum Einsatz wiederbefüllbarer Tonerkartuschen anderer Firmen zu verkaufen.

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Der Druckerhersteller Lexmark kann sich nicht auf das US-Copyrightgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, um andere Firmen daran zu hindern, für seine Geräte Kartuschen herzustellen und zu verkaufen. Das hat jetzt der US Court of Appeals for the Sixth Circuit entschieden (PDF). Das Gericht hat damit eine Entscheidung einer früheren Instanz zurechtgerückt und angeordnet, dass der Fall neu verhandelt werden muss.

Vergangenes Jahr hatte Lexmark bei einem Gericht in Kentucky eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller von Refill-Zubehör Static Control erwirkt. Dieser durfte den so genannten Smartek Chip nicht weiter herstellen und verbreiten. Nur mit Hilfe solcher Chips können wiederbefüllte Tonerkartuschen anderer Hersteller in bestimmten Lexmark-Druckern eingesetzt werden, weil sie eine Füllstandsabfrage der Druckerfirmware außer Kraft setzen. Lexmark hatte darin eine Verletzung des Urheberrechts gesehen, weil bei diesem Verfahren eine Kopierschutzsperre umgangen werde.

Das Gericht meint, künftig sollten keine Firmen mehr den DMCA zum Aufbau eines Monopols nutzen können. Die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen in dem Fall einen absurden Auswuchs des Copyrights. In einer Eingabe vor Gericht hatten sie deshalb den Standpunkt des Beklagten Static Control unterstützt. Ihnen ging es auch darum, dass der Wettbewerb und der technologische Fortschritt nicht durch den DMCA reguliert werden soll. Selbst das Copyright Office der USA, verantwortlich unter anderem für die Entwicklung von Ausführungsbestimmungen zum DMCA, hatte sich in dem Verfahren in einem Gutachten auf die Seiten von Static Control geschlagen. (anw)