Maas verteidigt Gesetzentwurf zur Bekämpfung von strafbaren Kommentaren im Internet

Der Bundesminister will mit einem Gesetz gegen rechtswidrige Äußerungen im Internet vorgehen und erntet dafür viel Kritik. Er schaffe keine neue Rechtsgrundlage, sondern wolle sie besser durchsetzen, sagte Maas.

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Heiko Maas

(Bild: bmjv.de)

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  • dpa

Bundesjustizminister Heiko Maas hat seinen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von strafbaren Kommentaren im Internet gegen Kritik verteidigt. "Die Rechtslage in Deutschland ist so, dass Plattformbetreiber rechtswidrige Inhalte, sobald sie Kenntnis davon erlangen, vom Netz nehmen müssen", sagte der SPD-Politiker am Montagabend auf einer Veranstaltung in Berlin. Sein Entwurf habe dafür keine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Die Unternehmen hielten sich nur bislang nicht ausreichend an die geltenden Regelungen. Daher sei nun die gesetzliche Basis dafür geschaffen worden, um mit Bußgeldern verfolgen zu können, wenn das Recht nicht berücksichtigt wird. Bei manchen Kommentaren sei relativ schnell überprüfbar, ob sie strafbar seien, sagte Maas. In Zweifelsfällen gebe es eine Frist von sieben Tagen.

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Maas hatte den Entwurf vergangene Woche vorgestellt, er befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass soziale Netzwerke verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung – auch von Maas selbst "Hasskommentare" genannt – innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Der Internetverband eco etwa kritisierte, eine starre Frist von 24 Stunden sei realitätsfern und fördere eine wahllose Löschkultur. Der Deutsche Richterbund bemängelte, die Vorschläge griffen zu kurz. So müsse den Firmen etwa auch auferlegt werden, Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben.

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(anw)