Microsoft geht gegen Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft vor

Beim Landgericht München I hat der Softwarekonzern eine Einstweilige Verfügung gegen den Lizenzhändler HHS Usedsoft GmbH erwirkt. Microsoft will dem Händler "irreführende" Formulierungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Gebraucht-Software untersagen.

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Gegen den Lizenzhändler HHS Usedsoft GmbH hat der Softwarekonzern aus Redmond beim Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Nach Einschätzung von Microsoft hatte der Händler im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Gebraucht-Software "irreführende Behauptungen" aufgestellt, die nahelegen sollten, "dass der Handel mit gebrauchter Software ohne Wenn und Aber rechtlich abgesichert sei".

In einem Schreiben an potenzielle Auftraggeber der Öffentlichen Hand soll Usedsoft beispielsweise die folgende Formulierung verwendet haben: "Standard-Software darf weiter veräußert werden. Dies wurde u.a. vom Bundesgerichtshof und von Hamburger Gerichten ohne Wenn und Aber bestätigt: Rechtliche Grundlage des Software-Gebrauchthandels ist der Erschöpfungsgrundsatz im deutschen Urheberrecht." Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Münchner Landgericht dem Händler die Verwendung dieser und einer weiteren Aussage zunächst untersagt. Gegen die ohne mündliche Verhandlung ergangene Einstweilige Verfügung kann Usedsoft jedoch noch Widerspruch einlegen.

Nach Auffassung von Microsoft beziehen sich die von Usedsoft herangezogenen Gerichtsentscheide des BGH sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichtes nicht auf den Handel mit gebrauchten Lizenzen. In einem Streit zwischen dem Softwarekonzern und einem Händler hatte der BGH vor rund 8 Jahren den Weiterverkauf eines sogenannten Systembuilder-Softwarepaketes auch unabhängig von der ursprünglich gekoppelten Hardware zugelassen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Usedsoft und Klar EDV stellten die Hamburger Richter hingegen lediglich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fest. Usedsoft habe demnach wettbewerbswidrige Werbung für gebrauchte Lizenzen betrieben – eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Handels mit den Lizenzen wurde nicht getroffen.

Die Übertragung von Lizenzrechten an Dritte ist unterdessen nicht gänzlich ausgeschlossen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) gibt in einer Stellungnahme (PDF) zur Thematik einen Überlick der verschiedenen Szenarien beim Handel mit Gebraucht-Software. Auch Microsoft unterhält ein entsprechendes Informationsportal. Als Microsoft Gold Certified Partner vertreibt beispielsweise der Lizenzhändler U-S-C sogar mit dem offiziellen Segen des Redmonder Konzerns gebrauchte Software. In einer Presserklärung, die sich auf das Urteil des Münchner Landgerichts vom 4. April 2008 bezieht, verweist Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider außerdem darauf, dass auch einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen gebraucht weiterverkauft werden dürfen – sogar ohne die Zustimmung des Konzerns. (map)