Nachbesserungen beim Jugendschutzgesetz

Fraktionsexperten von Rot-Grün erteilen dem Durchfiltern des Internet auf jugendgefährdende Spiele und Websites eine Absage.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 84 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Medienexperten der rot-grünen Fraktionen konnten während einer gemeinsamen Arbeitsgruppensitzung im Bundestag am heutigen Dienstag Nachbesserungen am geplanten neuen Jugendschutzgesetz durchsetzen. So wird nun ausdrücklich klargestellt, dass Internet-Provider nicht zu einer pauschalen Kontrolle der durch ihre Netze geleiteten Inhalte auf jugendgefährdende Angebote verdonnert werden sollen.

In Paragraf 1 des wegen der Breite seines Maßnahmenkatalogs heftig umstrittenen Gesetzesentwurfs heißt es gemäß der heise online vorliegenden Einigung nun, dass das Verbot der Übermittlung oder der Zugänglichmachung von nicht für Kinder geeigneten Inhalten nur für "das Bereithalten eigener oder fremder Telemedien gilt", nicht aber für "die bloße Zugangsvermittlung".

Für Unruhe unter den Providern hatte vor allem der Paragraf 24 Absatz 5 gesorgt, in dem die Jugendschutzwächter der Länder aufgefordert werden, ausländische jugendgefährdende Telemedien nach der Aufnahme auf den Index den Selbstkontrolleinrichtungen der Wirtschaft zu melden. Diese sollen sie dann "in Filterprogramme" aufnehmen müssen. In die Begründung des Gesetzesentwurfs haben die Fraktionsexperten der SPD nun die Erläuterung eingefügt, dass es sich dabei um "nutzerautonome" Filter, also nicht um netzseitig bei den Zugangsanbietern vorinstallierte Webreinwascher, handeln soll.

"Ein komplettes Durchfiltern sämtlicher Netzangebote durch die Provider ist weder technisch möglich noch personell von den Providern zu leisten", begrüßt die medienpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Grietje Bettin, die Änderung. Es sollte gar nicht erst der Eindruck erweckt werden, dass durch die nun eingeleiteten Maßnahmen die Verbreitung von indizierten Computerspielen an Jugendliche über das Internet völlig ausgeschlossen werden könne. Allenfalls eine Erschwerung der Verbreitung sei machbar.

Zahlreiche weitere Knackpunkte des Gesetzesentwurfs wie etwa die Unklarheiten zwischen Bund und Ländern über die neuen Indexierungsverfahren oder die Verpflichtung der Anbieter von Zigarettenautomaten, ihre Geräte technisch gegen den Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren mit Hilfe von Chipkarten zu sichern, bleiben von den Änderungen unberührt. Da die Länder zudem künftig hauptsächlich über den Jugendmedienschutz wachen sollen, können die Absprachen auf Bundesebene den weiteren Vorstößen auch nur erste Richtschnüre mit auf dem Weg geben. Die Medienpolitiker auf Länderebene erarbeiten momentan einen neuen Staatsvertrag zum Jugendschutz. Die bisherigen Entwürfe, die unter anderem eine Art Sendezeitbegrenzung fürs Internet vorsahen, sollen dabei nach dem Erfurter Attentat deutlich verschärft werden. (Stefan Krempl) / (anw)