Omegle musste wegen Deal mit Gericht schließen

Die anonyme Chat- und Videoplattform Omegle wurde im Rahmen der Einigung ohne Urteil mit einer Klägerin geschlossen. Dies hatte der Inhaber anders dargestellt.

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Omegles Schließung war Teil eines Deals.

(Bild: nepool/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nico Ernst

Seit 2009 gab es die Plattform Omegle, auf der Personen anonym in Text- und Videochats in Kontakt treten konnten. Immer wieder gab es dabei Vorwürfe zur sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen – und ein solcher Fall führte nun auch zur Schließung des Dienstes am vergangenen Mittwoch.

Dies sagte der Anwalt einer Klägerin dem US-Magazin Wired. Seine Mandantin sei ab 2014 drei Jahre lang von einem rund 30-jährigen Mann per Omegle dazu gedrängt worden sein, ihm Nacktaufnahmen und von sich zukommen zu lassen. Zu Beginn der Übergriffe war die Klägerin erst 11 Jahre alt. Die Vorwürfe richteten sich auch gegen Omegle selbst, nicht nur den Mann, weil die Plattform so gebaut sei, dass die Übergriffe möglich gewesen seien. Dem schloss sich das Gericht dem Bericht von Wired zufolge auch an.

Wie bei anderen Diensten wie Chatroulette auch schaltete Omegle anonyme Personen ohne Altersprüfung auch per Video zusammen. Dem verhandelnden Richter zufolge hätte die Plattform verhindern müssen, Minderjährige und Erwachsene zusammenzuschalten, noch bevor sexuelle Inhalte ausgetauscht werden. Der Klage zufolge soll der Mann im gesamten Zeitraum das Kind auch mit den bisherigen Aufnahmen dazu erpresst haben, ihm weiteres Material zu schicken.

Der Gründer und bis zuletzt Betreiber des Dienstes, Leif K-Brooks, hatte in einer Erklärung zur Schließung nur angegeben, es habe "Attacken" gegen sein Angebot gegeben und dies nicht näher ausgeführt. Der Anwalt der Klägerin sagte dagegen Wired, die Einstellung von Omegle sei Teil einer Abmachung mit dem verhandelnden Gericht gewesen. Demnach hätten seine Mandantin und Omegle sich darauf verständigt. Im Gegenzug kam Omegle mit einer Einstellung des Verfahrens davon und eine Verhandlung vor Geschworenen kam nicht zustande.

Solche auch "Deals" genannten Einigungen sind in den USA recht häufig – oft, um ein langjähriges Verfahren endlich abzuschließen. Dem Anwalt zufolge hatte seine Mandantin bereits 2021 Klage erhoben. Bei diesen Abmachungen, die nicht mit einer außergerichtlichen Einigung vergleichbar sind, geht es den beiden Parteien meist um einen gegenseitigen Interessenausgleich. Das Gericht überwacht auch danach, ob die Bedingungen eingehalten werden und trifft gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen. Ob es weitere Auflagen bei diesem Deal gab, geht aus dem Bericht von Wired nicht hervor.

(nie)