​ Organspenden: Online-Register kommt 2024, Widerspruchslösung womöglich auch

Das Organ- und Gewebespenderegister soll 2024 online gehen, doch viele Kliniken sind bislang nicht registriert. ​

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Arzt mit Kühltasche

(Bild: Robert Kneschke/Shutterstock.com)

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2024 soll das geplante Organspenderegister – ein zentrales elektronisches Verzeichnis – online gehen, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidungen über Organ- und Gewebespende festhalten können. Entnahmen geschehen nur mit Zustimmung der Spender oder ihrer Angehörigen.

Derzeit befindet sich das Register nach Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) noch im Aufbau. Bis dahin kann der Organspendeausweis weiter verwendet werden.

Krankenhäuser, die Zugriff auf das Organspenderegister haben, können sich bei einem eingetretenen oder zu erwartenden Hirntod frühzeitig über den Willen des Patienten informieren. Grundlage ist das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende".

Bislang haben rund sechs Prozent der Krankenhäuser den dafür notwendigen Registrierungs- und Authentifizierungsprozess abgeschlossen, weshalb das BfArM die Krankenhäuser "dringend" dazu auffordert, "ihre Anbindung an das Organspenderegister" anzugehen, um rechtzeitig technische Fragen zu klären.

Die Registrierung der Entnahmekrankenhäuser (EKH) – der Krankenhäuser, die Organe entnehmen können – ist zweistufig. In einem ersten Schritt erhält die Geschäftsführung eines EKH nach Anfrage Zugangsdaten vom BfArM, diese haben laut BfArM bereits ein Drittel angefragt. Dabei melden die EKH bis zu drei verantwortliche Personen, "die später weitere Abrufberechtigte des EKH verwalten können und auch selbst abrufberechtigt sind", teilt das BfArM heise online auf Anfrage mit. Anschließend werden die dabei hinterlegten Daten von der Klinik ans BfArM über ein Bestätigungsschreiben digital oder postalisch zur Qualitätssicherung übermittelt.

Nach der erfolgreichen Datenübermittlung und Qualitätssicherung durch das BfArM können sich die berechtigten Personen registrieren, auch für das Organspenderegister. Für die Registrierung im Organspenderegister ist neben einem Zugangscode ein elektronischer Heilberufsausweis sowie ein Kartenterminal für den Zugang zur Telematikinfrastruktur – für einen besonders gesicherten Austausch von Patientendaten – erforderlich. Alle weiteren Zugangsberechtigten müssen sich ebenfalls mit ihrem Heilberufsausweis registrieren.

Aufgrund der schleppenden Anbindung der Kliniken an das Organspenderegister wurde laut Ärztezeitung ein fachfremder Änderungsantrag zum Digitalgesetz für das Gesundheitswesen eingereicht, der eine verpflichtende Anbindung der Krankenhäuser an das Organspenderegister vorsieht.

Auch an der Freiwilligkeit der Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende könnte sich etwas ändern. Der Bundesrat hat inzwischen die den Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beschlossen, in welchem sie angesichts der niedrigen und weiter sinkenden Zahlen eine Widerspruchslösung für die Organspende forderten.

Als eindeutige Identifikation des Organspenders ist laut dem Deutschen Ärzteblatt ist die pseudonymisierte Krankenversichertennummer (KVNR) vorgesehen. Demnach sei geplant, "dass das Pseudonym der KVNR als eindeutiges Identifikationsmerkmal genutzt werden darf, um eine Erklärung der erklärenden Person eindeutig und zweifelsfrei zuzuordnen".

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Ergänzt, dass der Bundesrat den Entschließungsantrag für die Widerspruchslösung bei der Organspende von NRW und Baden-Württemberg beschlossen hat.

(mack)