Passbilder: Papierpflicht entfällt

Wer einen Pass beantragt, kann ab Mai 2025 ein digitales Lichtbild vorlegen, hat die Bundesregierung beschlossen.

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Musterpersonalausweis mit Frau Mustermann

Erika Mustermann wurde voriges Jahr 40 Jahre alt, jedenfalls diese Erika Mustermann, in einer anderen Version wurde sie bereits 59.

(Bild: BMI)

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Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, soll dabei künftig nicht mehr zwingend ein Porträtfoto auf Papier vorlegen müssen. Das ist ein Teil der Änderungen an der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat und die nun an den Bundesrat geht. In Kraft treten soll sie ab Mai 2025.

Noch fehlen Detailregelungen zu der Änderung. Diese würden beispielsweise Selbstbedienungsstationen in den Behörden treffen, damit biometrische Angaben "medienbruchfrei" erfasst werden könnten, teilte die Bundesregierung mit. Das heißt, neben dem Lichtbild könnte der Automat dann auch Fingerabdrücke und Unterschrift speichern.

Fotografen waren vor vier Jahren beunruhigt, als die Pläne für die Änderungen bekannt wurden. Ursprünglich sollten biometrische Passbilder ausschließlich in der Behörde im Fotoautomaten entstehen. Inzwischen heißt es vom Bundesinnenministerium: "In den Behörden wird es die Möglichkeit geben, das Passbild machen zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern können sich dann aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem Dienstleister oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen."

Ebenfalls ab Mai 2025 soll es möglich werden, dass sich Bürger Reisepässe und Personalausweise nach Hause schicken lassen. Antragsteller können dann beim zuständigen Amt eine E-Mail-Adresse hinterlegen, unter der sie daran erinnert werden, wenn ihr Ausweis das Ende der Gültigkeitszeit erreicht.

Durch die Änderungen soll "das Leben einfacher und digitaler" werden, wie es Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einer Mitteilung betont. Den Bürgern würden "mühsame Wege zum Amt" erspart. Beispielsweise werde es vereinfacht, digital erzeugte Änderungsaufkleber zu erstellen, weil sie nicht mehr behördlich unterschrieben werden müssen.

Mit diesen Änderungen werden Modernisierungen in der Verwaltung umgesetzt, die seit Dezember 2020 durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen gelten. Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes konnte das Geschlecht im Reisepass anders eingetragen werden als im Personenstandsregister. Seit August 2021 hat sich das Aussehen des Personalausweises etwas geändert und es sind zwei Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert.

(anw)