Raser können in Österreich ihr Auto verlieren

Besonders gegen illegale Autorennen richtet sich eine österreichische Gesetzesnovelle. Dagegen gibt es verfassungsrechtliche Bedenken.

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(Bild: polizei.gv.at)

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Wer in Österreich deutlich zu schnell fährt, kann dort künftig auf Dauer sein Auto verlieren. Die Abgeordnetenkammer, der Nationalrat, hat nun die Rechtsgrundlage dafür geschaffen. Demnach können die Ordnungshüter ab dem 1. März 2024 Autos von extremen Rasern nicht nur beschlagnahmen, sondern auch auf Dauer einbehalten. Sprich: Extremraser können enteignet werden.

Verfassungsrechtliche Bedenken, die es wegen des Eingriffs in das Grundrecht auf Eigentum gab, seien ausgeräumt worden, betonten Verkehrsministerin Leonore Gewessler und die Abgeordneten der regierenden ÖVP und Grünen. Auch die SPÖ habe den Schritt als Beitrag zur Verkehrssicherheit gebilligt. Abgeordnete von FPÖ und NEOS sehen hingegen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht, der auch nicht die gewünschte Wirkung erzielen werde.

Konkret können nach der Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung (PDF-Datei) solche Fahrzeuge beschlagnahmt werden, mit denen in Ortschaften das zulässige Tempo um 60 km/h überschritten wurde, außerhalb um 70 km/h. Zum "Verfall des Fahrzeugs" kann es schon nach einem einmaligen Verstoß kommen, wenn jemand in einem Ortsgebiet mit 80 km/h und außerhalb mit 90 km/h zu schnell fuhr. Die Behörde sollen Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen können, den Vorfall schnell prüfen und dann auch entscheiden können, das Auto auf Dauer einzubehalten.

Der Grüne Lukas Hammer erläuterte, die Novelle richte sich vor allem gegen die Szene der Fahrzeug-Tuner, die illegale Straßenrennen veranstalten. Sein Parteikollege Hermann Weratschnig ergänzte, wenn ein Fahrzeug mit 130 km/h und mehr durch ein Ortsgebiet fahre, werde es zur Waffe, dann könne nicht mehr von einem Kavaliersdelikt gesprochen werden.

Der oppositionelle FPÖ-Abgeordnete Gerhard Deimek meinte, der Ansatz von ÖVP und Grünen sei bereits von vielen Experten sehr kritisch beurteilt worden. Diese hätten darauf hingewiesen, dass der Eingriff ins Eigentumsrecht verfassungsrechtlich nicht halten werde. Johannes Margreiter (NEOS) wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Fahrzeuge auf Österreichs Straßen geleast seien.

Gewessler räumte ein, die Angelegenheit sei rechtlich komplex. Daher habe sie den Verfassungsdienst des österreichischen Bundeskanzleramts intensiv eingebunden. Bei jeder Beschlagnahme eines Fahrzeugs werde geprüft, ob sie angemessen ist. Auch für Leasingfahrzeuge sei eine Lösung gefunden, es werde sichergestellt, dass unbelehrbare Raser keinen Zugang mehr zu einem Fahrzeug erhalten.

In Deutschland gelten illegale Autorennen seit Oktober 2017 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn der Tod eines anderen Menschen durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" verursacht wird. Nach Paragraf 315f StGB können die Autos oder Leihwagen an Ort und Stelle eingezogen werden.

(anw)