Stalking mit Bluetooth-Trackern: Landesminister will Gesetzeslücken schließen

Mit winzigen Bluetooth-Ortungsgeräten können Stalker den Aufenthaltsort Dritter ermitteln. Hessens Justizminister fordert ein Nachschärfen der Strafbarkeit.

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AirTags

(Bild: tre / Mac&i)

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  • dpa

Mit scheibenförmigen Ortungsgeräten so klein wie Münzen Menschen unbemerkt per Handy verfolgen: Dieses moderne Stalken gibt es auch schon in Hessen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel teilte der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit, ihm lägen "zu diesem Themenbereich Beschwerden im niedrigen einstelligen Bereich vor". Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) sprach von "Strafbarkeitslücken" beim Stalking mit Bluetooth-Trackern.

Die Minigeräte mit kleinen Batterien sind dafür gedacht, mit Hilfe der Handys vieler Menschen etwa verlorene Koffer oder einen Schlüsselbund zu lokalisieren. Versteckt in Handtaschen, Jacken oder sogar Kuscheltieren lassen sich damit aber auch Ex-Partner oft metergenau aus der Ferne verfolgen – weltweit.

Laut dem hessischen Justizministerium werden diese "glücklicherweise" seltenen Fälle bislang nur von Strafvorschriften erfasst, wenn bestimmte Umstände hinzukommen. So müsste etwa "die Überwachung geeignet sein, die Lebensführung des Opfers erheblich zu beeinträchtigen, was zumindest bei verborgenen Überwachungen nicht ohne weiteres bejaht werden kann".

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Ressortchef Poseck erklärte, bei der Justizministerkonferenz am 10. November 2023 in Berlin habe sich Hessen mit anderen Ländern für eine Schließung dieser Strafbarkeitslücken ausgesprochen: "Konkret fordern wir, dass diese Fälle strafrechtlich einheitlich behandelt werden können, ohne dass der Nachweis eines Erfolges oder einer bestimmten Motivation des Täters erforderlich ist. Diese Taten sind mit einem gravierenden Grundrechtseingriff verbunden, der bei den Betroffenen empfindliche Auswirkungen haben kann." Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) müsse eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen. "Diese Entwicklung werde ich beobachten", ergänzte Poseck.

Auch Hessens Datenschutzbeauftragter Roßnagel betonte: "Zweifellos stellt das unbemerkte Ausspähen des Bewegungsprofils von Personen mittels versteckten Bluetooth-Trackern einen schwerwiegenden Eingriff in deren Privatsphäre dar." Solange allerdings dabei der private Bereich nicht zum Beispiel mit einer Weitergabe gewonnener Daten an Dritte oder mit einer Veröffentlichung überschritten werde, sei die Datenschutzgrundverordnung hierfür nicht zuständig.

Angesichts der "möglichen Folgen für das Opfer, der zumeist bestehenden persönlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie vermutlich oftmals auch im Zusammenhang stehender weiterer Straftaten erscheint eine strafrechtliche Verfolgung sachgerechter", befand Roßnagel. Zudem verfügten Staatsanwaltschaften über Möglichkeiten bei Ermittlungen, "die in solchen Fällen effizienter sind als die Befugnisse der Datenschutzbehörden zur Aufdeckung von Datenschutzverstößen, die zumeist durch Unternehmen und Behörden begangen werden", ergänzte der Juraprofessor. (ps)