Strafe für BMW im EU-Kartellverfahren wohl deutlich geringer

BMW wurde beim Selbstanzeigen des Kartells zu technischen Standards – auch der Abgasreinigung – von Daimler und VW überholt. Die Strafe wird milder als gedacht.

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"BMW Welt" in München

(Bild: BMW)

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Von
  • dpa

Der BMW-Konzern muss im EU-Kartellverfahren gegen deutsche Autohersteller wohl deutlich weniger Strafe zahlen als veranschlagt. Von einer vor zwei Jahren wegen der Anschuldigungen gebildeten Rückstellung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro löst BMW rund eine Milliarde Euro wieder auf, wie der Dax-Konzern heute in München überraschend mitteilte. Der Konzern gehe aufgrund des Verfahrensfortgangs davon aus, dass die EU-Kommission ihre Vorwürfe gegen das Unternehmen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich beschränken werde, hieß es vom Konzern zu dem laufenden Verfahren der Brüsseler Wettbewerbshüter.

Auf die operative Ergebnismarge in der Autosparte habe die teilweise Auflösung der Rückstellungen einen positiven Effekt von rund einem Prozentpunkt. Bisher hat der Konzern in Aussicht gestellt, bei der am Kapitalmarkt vielbeachteten Gewinnmarge vor Zinsen und Steuern 2021 einen Wert am oberen Ende der Spanne von 6 bis 8 Prozent zu erreichen.

Sollte es zu der erwarteten erheblichen Beschränkung der Vorwürfe kommen, würde die BMW AG davon absehen, gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid rechtlich vorzugehen. Zuvor hatte BMW immer angegeben, sich rechtlich dagegen wehren zu wollen. Es hatte sich in Medienberichten bereits angedeutet, dass die Strafe nicht so hoch ausfallen dürfte wie ursprünglich veranschlagt.

Die EU-Kommission hatte bereits 2019 vorläufige Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht. Denen zufolge haben BMW, Daimler und Volkswagen mitsamt der Marken Audi und Porsche illegale Absprachen zu technischen Standards getroffen, unter anderem in der Abgasreinigung. Im Einzelnen sollen sich nach den Erkenntnissen der Ermittler bei der EU die Autohersteller bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Partikelfiltern für Ottomotoren (OPF) abgesprochen haben. Daimler und Volkswagen hatten eine Selbstanzeige bei der EU-Kommission eingereicht, Daimler war aber schneller, sah sich als Kronzeugen im Verfahren und konnte so hoffen, wegen der eigenen "frühzeitigen und umfassenden Kooperation" keine Strafen begleichen zu müssen. Auch Volkswagen hat keine Rückstellungen gebildet.

(fpi)