Telekom-Chef: T-Mobile USA rückt zur Nummer fünf auf

"Wir ziehen gerade an der Nummer fünf in den USA, an Nextel, vorbei", sagte Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke in einem Interview.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 73 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Deutsche Telekom sieht sich mit ihrer Mobilfunktochter T-Mobile in den USA auf Erfolgskurs: "Wir ziehen gerade an der Nummer fünf in den USA, an Nextel, vorbei", sagte Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke in einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus. "Nun nähern wir uns mit Riesenschritten der Marke von 15 bis 16 Millionen Kunden, bei der T-Mobile USA mit Sicherheit mehr Geld verdient als investiert." Das werde spätestens 2005 der Fall sein, fügte Ricke hinzu. Diese Woche überraschte die Telekom mit einem Nettogewinn für das erste Quartal 2003. Am kommenden Dienstag muss sich Ricke in einer Hauptversammlung den Aktionären stellen.

Schwierigkeiten erwartet der Telekom-Chef nach eigenen Aussagen indes beim Start der dritten Mobilfunkgeneration UMTS. "Wir sind in der Spur, aber es würde mich wundern, wenn es keine Probleme gäbe wie bei jeder neuen Technologie-Einführung." Im laufenden Jahr soll die Mobilfunksparte T-Mobile Wachstumsmotor von Europas größtem Telekomkonzern bleiben. Beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erwartet der Konzern bei der Tochterfirma einen Anstieg auf einen Betrag zwischen 5,9 Milliarden und 6,4 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr hatte der Bereich 5 Milliarden Euro erwirtschaftet.

Unterdessen berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, dass die Staatsanwaltschaft Bonn Ermittlungsverfahren gegen Vorstände und Aufsichtsräte der Deutschen Telekom in einem Monat einstellen wird. Bei den Ermittlungen gegen Hans-Dietrich Winkhaus und andere ging es um den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der Abfindung für den ehemaligen Telekom-Chef Ron Sommer. Auch andere Ermittlungen würden eingestellt. So hätten die Ermittler beim Erwerb von VoiceStream, das nun unter T-Mobile USA firmiert, kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten entdecken können. (anw)