US-Exportverbot trifft Drohnenhersteller DJI

Menschenrechte soll DJI zumindest indirekt verletzt haben. Chip-Hersteller SMIC soll die Volksarmee Chinas ausrüsten und wird ebenfalls gesperrt.

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DJI-Drohne

Eine DJI-Drohne

(Bild: DJI)

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Technik-Exporte aus den USA an Drohnen-Weltmarktführer DJI sowie den chinesischen Chiphersteller SMIC sind ab sofort illegal. Auch die Weitergabe von US-Technik innerhalb Chinas an diese und weitere Firmen ist nach US-Recht illegal. Das hat die US-Regierung vergangene Woche bestimmt. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, aber abseits der Seuchenhilfe schwer zu erhalten.

DJI und SMIC stehen nun auf der gleichen Exportverbotsliste, auf der Bereits Huawei, ZTE, Hikvision und zahlreiche weitere Unternehmen, darunter auch einige deutsche, stehen. Die Begründungen sind unterschiedlich. Während die US-Regierung durch SMICs Geschäftstätigkeit die Nationale Sicherheit gefährdet sieht, wirft sie DJI Menschenrechtsverletzungen vor. SMICs Chips sind wichtiger Teil verschiedener Waffen der Volksarmee der Volksrepublik China.

DJI soll "den Export von Geräten an unterdrückerische Regime in aller Welt" ermöglicht haben, was gegen die außenpolitischen Interessen der USA gerichtet sei. Außerdem habe DJI selbst "weitreichende Menschenrechtsverletzungen innerhalb Chinas durch missbräuchliches Sammeln und Analysieren genetischen Materials oder hochtechnischer Überwachung" ermöglicht. Worum es dabei genau geht, ist nicht deutlich. DJI hat eine "strategische Partnerschaft" mit der Polizei der nordwestchinesischen Provinz Xinjiang geschlossen.

Xinjiang ist für die brutale Unterdrückung der dort heimischen Uiguren bekannt, und Drohnen sind ein beliebtes Überwachungswerkzeug. Anfang des Jahres hat das US-Innenministerium seine 800 chinesischen Drohnen stillgelegt. Im Mai letzten Jahres hat das US-Ministerium für Heimatsicherheit US-Unternehmen vor dem Risiko für Unternehmensdaten gewarnt, das mit dem Einsatz chinesischer Drohnen einhergehe.

Heise online hat DJI um Stellungnahme gebeten. Gegenüber US-Medien hat DJI betont, dass DJI-Drohnen in den USA wie gewohnt erhältlich sein werden. Neu auf der Verbotsliste stehen unter anderem fünf Universitäten der Volksrepublik China, darunter die bekannte Technische Universität Peking.

In Deutschland sind die Regensburger Autoteilefirma MRS sowie die Rüsselsheimer Flugzeugwartungsfirma MSI neu betroffen. MSI befindet sich in einem Insolvenzverfahren unter Selbstverwaltung. Begründungen für diese Einträge liegen heise online noch nicht vor. Insgesamt stehen nun 131 Organisationen und Einzelpersonen mit Bezug zu Deutschland auf der so genannten Entity List. Darunter sind auch Niederlassungen ausländischer Firmen wie etwa der Fluggesellschaft Nordkoreas.

Rechtsgrundlage für das US-Exportverbot ist ein im Sommer 2018 beschlossenes Gesetz namens Export Control Reform Act of 2018. Es soll die Exportregulierung der USA auf ein gesetzliches Fundament stellen. Zuvor war das über Präsidentenerlässe abgewickelt worden. Das Gesetz regelt Beschränkungen für Ausfuhr, Wiederausfuhr und inländische Weitergabe neu entstehender Technik sowie von Grundlagentechnik.

(ds)