Umweltverbände an Scholz: "Stoppen Sie Greenwashing gefährlicher Technik"
Etwa 230.000 Menschen haben einen Appell an den Bundeskanzler unterschrieben, er solle gegen die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in der EU-Taxonomie stimmen.
Ein Bündnis aus 13 Umwelt- und anderen Organisationen appelliert an Bundeskanzler Olaf Scholz, gegen die von der EU-Kommission geplante EU-Taxonomie zur Finanzierung nachhaltiger Technik vorzugehen. Die Bundesregierung solle im EU-Ministerrat gegen den Vorschlag der EU-Kommission stimmen. Wenn nötig, müsse sie vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Taxonomie klagen und sich dabei Österreich und Luxemburg anschließen.
"Stoppen Sie das Greenwashing schmutziger und gefährlicher Technologien, die der Vergangenheit angehören", heißt es in dem Brief . Es gehe um die Legitimität und Wirksamkeit dieses grundlegenden Instruments und die Frage, wie glaubwürdig und relevant es im finanzwirtschaftlichen Kontext überhaupt werden könne.
Organisationen wie BUND, Greenpeace, WWF, der Naturschutzbund und die Deutsche Umwelthilfe hatten vorige Woche auf der dafür vorgesehenen Plattform Campact einen Aufruf in Gang gesetzt, der mittlerweile knapp 230.000 Mal unterschrieben wurde. Der Appell soll diesen Vormittag an Bundeskanzler Olaf Scholz überreicht werden.
Delegierter Rechtsakt
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat bereits angekündigt, dass die Bundesregierung der EU-Kommission eine Stellungnahme zukommen lassen werde, die ein klares Nein zur Atomkraft enthalte. Das Thema Erdgas blieb bei ihr außen vor; Deutschland setzt für eine Übergangszeit nach dem Ausstieg aus der Verstromung von Atomkraft und Kohle auf diesen Energieträger.
Die EU-Kommission hatte am Silvesterabend ihren Vorschlag für eine Taxonomie-Verordnung vorgelegt, laut dem unter bestimmten Auflagen auch Investitionen in Atomkraft und Erdgas als nachhaltig eingestuft werden sollen. Es handelt sich um einen "delegierten Rechtsakt", das heißt die EU-Mitgliedsstaaten hatten die Entscheidungen über die Taxonomie der Kommission überlassen. Daher kann der Rat nur mit mindestens 72 Prozent der Mitgliedstaaten, also mindestens 20 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben. Im Europäischen Parlament reicht eine einfache Mehrheit für Einwände. Falls keine Einwände auftreten, kann die Taxonomie in Kraft treten.
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Die geplante Taxonomie-Verordnung soll Investoren in der EU klare Kriterien aufzeigen, welche Aktivitäten dabei helfen, in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu werden. Die EU-Kommission hatte dazu im April 2021 ein Paket vorgestellt, das Details dazu regeln soll. Die Frage, ob auch Investitionen in Erdgas- und Atomprojekte nachhaltig sein können, hatte die Kommission dabei noch ausgeklammert.
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(anw)