Verbraucherschützer verklagen Tesla wegen Wächtermodus und Werbung

Tesla-Autos mit Wächtermodus dürften eigentlich nicht zugelassen werden, meint der vzbv. Zudem stört ihn Teslas Werbung zu CO₂-Emissionen.

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Als Tesla-Chef Elon Musk 2017 die ersten Model 3 feierlich übergab, wurde er von dem Auto wohl nicht erfasst, den Wächtermodus gab es damals noch nicht.

(Bild: Tesla)

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Tesla soll seiner Kundschaft verschwiegen haben, dass sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, wenn sie in ihrem Auto den Wächtermodus nutzen. Das meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und hat deshalb den US-amerikanischen Elektroautohersteller vor dem Berliner Landgericht verklagt. Außerdem soll Tesla mit Werbeaussagen zur CO₂-Ersparnis in die Irre führen.

In dem seit 2019 von Tesla angebotenen Wächtermodus oder Sentry Mode zeichnet das geparkte Auto Videos von der Umgebung auf, wenn es eine auffällige Bewegung feststellt. Wechselt ein Tesla-Auto derart in den "Alarm"-Zustand, erhalten die Besitzer eine Warnung auf ihrer Tesla-App.

Dabei müssten sich die Tesla-Nutzer und Nutzerinnen von den Menschen, die zufälligerweise erfasst werden, einwilligen lassen, dass ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen. "Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld", meint Heiko Dünkel, der im vzbv das Team Rechtsdurchsetzung leitet. Im Grunde aber könne der Wächtermodus im öffentlichen Raum überhaupt nicht rechtskonform genutzt werden, denn dabei werde die Fahrzeugumgebung anlasslos aufgezeichnet.

Dennoch sei der Wächtermodus für deutsche Straßen zugelassen worden, schreibt der vzbv. Deshalb müssten der Bundesdatenschutzbeauftragte und das Kraftfahrt-Bundesamt stärker zusammenarbeiten, um Lücken im Zulassungsverfahren zu schließen. Geprüft werden müsse, ob eine Pflicht zur Datenschutzfolgenabschätzung eingeführt werden sollte, sagte Marion Jungbluth, die im vzbv das Team Mobilität und Reisen leitet.

Der vzbv hatte Tesla nach eigenen Angaben im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teil-Unterlassungserklärung zu mehreren Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten. Der Wächtermodus blieb offenbar dabei aus Sicht der Verbraucherschützer zu wenig berücksichtigt.

Zudem beanstandet der vzbv Teslas Werbeaussage, das Elektroauto Model 3 stoße "0 g/km" CO₂ aus, sowie das "Tesla-Credo": "Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen, desto besser." Im Vordergrund stehen den Verbraucherschützern nicht die Emissionen jedes einzelnen Autos, sondern Teslas Emissionshandel. Das Unternehmen habe allein im Jahr 2020 rund 1,6 Milliarden US-Dollar durch den Verkauf von "Emission Credits" eingenommen. Mit diesen Emissionsrechten könnten andere Hersteller die Grenzwerte ihrer Fahrzeugflotten überschreiten.

Aufgrund von Teslas Werbeaussagen dürfte die Kundschaft davon ausgehen, dass sie den CO₂-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern, dem sei aber nicht so, behauptet der vzbv. Vielmehr dürften das, was Tesla-Nutzer einsparen, andere Hersteller vermehrt ausstoßen, und davon profitiere Tesla. Über den Verkauf der Emissionsrechte informiere das Unternehmen vor einer Bestellung eines Fahrzeugs nur auf Seite 30 des auf Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts, der auf der Website heruntergeladen werden konnte, berichtet der vzbv.

Zum Wächtermodus hatte bereits das Netzwerk Datenschutzexpertise im Oktober 2020 befunden, dass wegen dieser Tesla-Autos in Europa eigentlich nicht zugelassen werden dürften. In diesem Jahr versandte der Sicherheitschef der Berliner Polizei ein Schreiben an die Dienststellen, laut dem Aufnahmen durch den Wächtermodus in Tesla-Autos auf Liegenschaften der Polizei nicht zulässig seien. Ein generelles Einfahrverbot für Tesla-Pkw gebe es aber nicht, hatte ein Sprecher der Berliner Polizei heise online erklärt.

(anw)