Youtube-DL: Uberspace geht gegen Hosting-Verbot in Berufung​

Nachdem das Landgericht Hamburg dem Provider das Hosting der "Youtube-DL"-Homepage untersagt hat, geht Uberspace zusammenm mit der GFF nun in Berufung.​

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Kolkata,,India,-,July,24,,2022:,Social,Internet,Service,Youtube

(Bild: Shutterstock.com/photosince)

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Der Webhoster Uberspace hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg angekündigt, das ihm das Hosting einer Informationsseite für die Software "Youtube-DL" untersagt hatte. Das teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die Uberspace in dem von der Musikindustrie angestrengten Verfahren unterstützt.

"Youtube-DL" ist eine bei Github veröffentlichte Programmbibliothek, mit der sich Videos oder Audiospuren von Youtube und einigen anderen Video-Websites per Kommandozeile herunterladen lassen. Die offizielle Homepage des Projekts auf der Domain youtube-dl.org ist von Uberspace gehostet.

Die deutschen Töchter der internationalen Musik-Multis Universal Music, Warner Music Group und Sony Entertainment hatten Uberspace Anfang 2022 im Namen von drei Künstlern wegen "Mittäterschaft" bei Urheberrechtsverletzungen und "Störerhaftung" verklagt. Zuvor hatten die Unternehmen erfolglos versucht, eine Unterlassungserklärung von Uberspace zu erwirken (Az.: 310 O 316/21).

Ende vergangener Woche hatte das Landgericht Hamburg dem Mainzer Provider untersagt, die Seite weiter zu hosten. Uberspace muss es dem Urteil zufolge auch unterlassen, Dritten Beihilfe zu leisten, "wirksame technische Schutzmaßnahmen" von Tonaufnahmen der von den Labels vertretenen Künstlerzu umgehen.

Die GFF sieht darin einen weiteren Versuch der Musikindustrie, unter dem Vorwand des Urheberrechts rechtmäßige Netz-Aktivitäten wie Downloadwerkzeuge in die Illegalität zu treiben. Das Download-Tool sei legal, da damit keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen würden. Das will die GFF nun in der Berufung am Oberlandesgericht durchsetzen.

"Diese Entscheidung ist eine Gefahr für die Freiheit und die Remix-Kultur im Internet", meint GFF-Rechtsanwalt Joschka Selinger. "Nach Auffassung des Landgerichts soll es immer rechtswidrig sein, YouTube-Videos herunterzuladen, egal zu welchem Zweck. Das steht im Widerspruch zu den Interessen von Nutzerinnen und Nutzer und verhindert legalen und erwünschten Gebrauch."

(vbr)