Gericht: Meinungsfreiheit erlaubt auch im Internet keine Beleidigung

Das Landgericht Coburg gibt dem Leser eines Online-Fachmagazins Recht, der von dessen Herausgeber beleidigt wurde.

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  • dpa

Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt auch im Internet keine Beleidigung. So brauche es niemand hinzunehmen, in einem Beitrag eines Online-Dienstes als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg. (Aktenzeichen: 21 O 595/02; rechtskräftig). Das Gericht gab damit einem Kläger Recht, der sich vom Herausgeber eines online erscheinenden Fachmagazins beleidigt gefühlt hatte. Das Magazin verkauft und vermittelt Fahrzeuge.

Der Chef des Internetdienstes hatte in seinem Online-Artikel beleidigend auf eine in einem Leserbrief vorgetragene Beschwerde des Klägers reagiert. Dieser hatte sich beim Kauf eines von dem Internetdienst angebotenen Wagens übervorteilt gefühlt. Das Gericht sprach von einer "ehrverletzenden Entgleisung". Dies gelte auch für neben dem Artikel platzierte Figuren, die auf die angeblich geringe Gehirnmasse des Beleidigten ansprachen. Von Karikatur oder satirischer Übertreibung, die von der Meinungs- oder Kunstfreiheit abgedeckt wären, könne hier nicht die Rede sein. Das Persönlichkeitsrecht des Klägers wiege mehr als das Recht des Beklagten auf freie künstlerische Darstellung, stellte das Gericht in seinem Urteil vom November 2002 klar. (dpa) / (anw)