IT-Recht: Was im Jahr 2024 auf uns zukommt

Seite 2: NIS2-Richtlinie und elektronische Texte

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Bis 17. Oktober 2024 muss auch Deutschland die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umgewandelt haben. Es ist denkbar, dass die Vorgaben zur Stärkung der Cybersicherheit insbesondere bei den Betreibern kritischer Infrastrukturen, aber auch staatlichen Behörden bereits zu einem früheren Zeitpunkt verabschiedet und dann zum Herbst 2024 ohne weitere Übergangsvorschriften wirksam werden. Das Gesetz wird Teil des KRITIS-Dachgesetzes und wird zu einer Überarbeitung des IT-Sicherheitsgesetzes führen – man bezeichnet es daher häufig als IT-Sicherheitsgesetz 3.0.

Das Gesetz gegen digitale Gewalt soll Betroffenen bessere Möglichkeiten für Auskunftsverfahren über Täter an die Hand geben. Vorgesehen sind außerdem Ansprüche auf eine richterlich angeordnete Accountsperre und das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke dazu, Ansprechpartner für förmliche Zustellungen in Deutschland zu benennen.

Unklar bleibt, welche Digitalisierungsvorhaben aus dem Koalitionsvertrag von 2021 die Bundesregierung im Jahr 2024 umsetzen wird. Vorstellbar wären hier etwa der Aufbau einer Cloud der öffentlichen Verwaltung, die Einführung eines digitalen Gesetzgebungsportals oder der Digitalcheck im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren. Angedacht war auch ein Portal, das den Zugang zu Gerichtsentscheidungen erleichtert. Es soll nun gegebenenfalls 2024 realisiert werden, wenn die finanziellen Mittel hierfür ausreichen sollten.

Voraussichtlich im Jahr 2024 soll ein Gesetz zur Stärkung der Textform gegenüber der jetzt noch häufig vorgeschriebenen Schriftform, also auf Papier, kommen. Elektronische Texte sollen dann für alle im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Vorgänge die Regelform sein und Schriftformerfordernisse so weit wie möglich aufgehoben werden. Ebenfalls in Arbeit ist derzeit ein "Gesetz für die weitere Digitalisierung der Justiz". Auch hier sollen die Schriftformerfordernisse reduziert werden. Zusätzlich sollen Akten künftig ausschließlich elektronisch neu angelegt werden. Für Altakten soll der Grundsatz der "Hybridaktenführung" gelten. Danach dürfen Bestandsakten in Papierform neben elektronischen Akten weitergeführt werden.

In Strafverfahren soll die Möglichkeit der Verhandlung mittels Videokonferenz gestärkt werden. Außerdem soll es möglich sein, wirksame Strafanzeigen und Strafanträge künftig per E-Mail zu stellen. Und schließlich verpflichtet das am 18. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz, das im nachfolgenden Artikel ab Seite 94 vorgestellt wird, Bund, Länder und Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ab 2024 zu deutlichen Energieeinsparungen und zur Einführung eines Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsystems. (ur)