Digital Services Act: Fast-Fashion-Riese Shein muss systemische Risiken mindern

Die EU-Kommission hat den chinesischen Online-Händler Shein als sehr große Plattform im Sinne des DSA eingestuft. Für ihn gelten damit die strengsten Vorgaben.

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Shein ist jetzt ein VLOP.

(Bild: metamorworks / Shutterstock.com)

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Spätestens von Ende August an muss der auf Kleidung und Mode spezialisierte Online-Händler Shein aus China die strengsten Vorschriften gemäß dem Digital Services Act (DSA) einhalten. Die EU-Kommission stufte ihn am Freitag offiziell als sehr große Plattform ein, sodass die viermonatige Frist läuft. Das Unternehmen informierte die Brüsseler Regierungsinstitution zuvor, dass sie durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU habe. Damit fällt sie in den Bereich eines sehr großen Services, den die EU auch als "Very Large Online Platform" (VLOP) bezeichnet. Diese müssen Risikoabschätzungen durchführen und ausgemachte Gefahren etwa für die Demokratie, die öffentliche Sicherheit, die Grundrechte und den Jugendschutz minimieren.

Shein sei nun etwa verpflichtet, spezifische systemische Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte und Produkte sorgfältig zu analysieren, erklärt die Kommission. Der erste Risikobewertungsbericht sei bis Ende August fällig, danach habe jährlich eine entsprechende Einschätzung zu erfolgen. Shein müsse Risiken wie die Aufnahme und den Verkauf von nachgeahmten Waren, unsicheren Produkten und Gegenständen, die Immaterialgüterrechte verletzen, vermeiden. Entsprechende Maßnahmen könnten es sein, die Nutzungsbedingungen anzupassen, die Gestaltung der Benutzerschnittstellen und der Moderationsverfahren zu verbessern und die Algorithmen zu verfeinern, "um die Förderung und den Verkauf verbotener Waren zu verhindern".

In den jährlichen Berichten habe der Händler insbesondere mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu bewerten, betont die Kommission. Dabei sollte der Schwerpunkt "auf dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden minderjähriger Nutzer liegen". Dazu kämen erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflichten. Seit 17. Februar gilt der DSA für alle Online-Plattformen, unabhängig von ihrer Größe. Seither müssen diese die allgemeinen Auflagen wie die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Melde- und Abhilfesystems oder das Verbot gezielter Werbung für Kinder erfüllen.

Die Kommission benannte voriges Jahr zunächst 19 Dienste als sehr große Plattformen beziehungsweise Suchmaschinen. Dazu gehören Amazon, Apple, Facebook, TikTok, Twitter (X) und Google. Seit wenigen Tagen müssen auch die drei Porno-Portale Pornhub, Stripchat und Xvideos den strengsten DSA-Verpflichtungen nachkommen. Amazon und Zalando klagen gegen die Einstufung. Sie sehen auf der eigenen Plattform keine systemischen Risiken für die Verbreitung gefährlicher oder illegaler Inhalte von Dritten. Der DSA sei zum Einhegen völlig anderer Geschäftsmodelle gedacht. Shein beteuerte dagegen: "Wir teilen das Bestreben der Kommission, dass Verbraucher in der EU beruhigt online einkaufen können". Man sei entschlossen, "unseren Teil dazu beizutragen".

(nie)