Energiesparverordnung: Was für Privatpersonen und Unternehmen ab 1.9. gilt

Seit dem heutigen 1. September müssen oder dürfen Privatverbraucher und öffentliche Hand an einigen Ecken Energie einsparen.

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Die Bundesregierung ruft schon länger zum Energiesparen auf. Nun greift eine Verordnung.

(Bild: BMWK)

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Ab dem heutigen Donnerstag gilt für ein halbes Jahr die erste von zwei Verordnungen, mit der die Bundesregierung Energie einsparen will. Unter anderem müssen sich Mieter nicht mehr an Klauseln in Mietverträgen halten, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen. Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Mieter beziehungsweise Kunden spätestens zum Beginn der Heizsaison informieren, welchen Energieverbrauch sie erwarten, mit welchen Kosten das verbunden ist und wie Energie eingespart werden kann.

Spürbar werden könnten die Auflagen auch an Arbeitsplätzen in öffentlichen Gebäuden, denn diese werden nur noch bis höchstens 19 °C, also nicht mehr 20 °C geheizt, wenn die Belegschaft körperlich leicht und überwiegend sitzend arbeitet. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten "überwiegend im Stehen oder Gehen" verrichten oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit gilt eine Obergrenze von 18 °C, für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 °C und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 °C. Das gilt nicht für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen.

Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Mit Boilern und Durchlauferhitzern darf in öffentlichen Gebäuden Warmwasser am Waschbecken bereitet werden – es sei denn, dem stehen Hygieneauflagen entgegen.

Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen. Durch die Verordnung werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Das könne eine Vorlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung sein.

Ladentüren oder sonstige "Eingangssysteme" zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen. Das gilt nicht, wenn ein Fluchtweg offen gehalten werden muss.

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Auch auf den Straßen wird sich die Verordnung bemerkbar machen, vor allem wenn es am Abend dunkel wird. Dann werden Gebäude und Denkmäler nicht mehr aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen angestrahlt. Kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sind davon ausgenommen. Von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgen am nächsten Tag werden Leuchtreklamen und Werbetafeln ausgeschaltet, wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. Weil es tagsüber ohnehin hell ist, soll die Beleuchtung erst am Nachmittag wieder für sechs Stunden eingeschaltet werden dürfen.

Diese erste Verordnung, mit der kurzfristig Energie eingespart werden soll, hatte die Bundesregierung vergangene Woche beschlossen. Sie gilt ohne legislativen Weg durch Bundestag und Bundesrat. Anders ist es mit einer zweiten Verordnung, mit der mittelfristig Energie gespart werden, und die ab 1. Oktober soll. Sie besagt unter anderem, dass alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen innerhalb von zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Eigentümer von Gebäuden mit sechs Wohneinheiten und Unternehmen müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen, um den Fluss des Heizwassers zu optimieren. Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr müssen ab Oktober "wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen" durchführen. Das heißt, LED statt älterer Beleuchtung zu verwenden, Arbeitsabläufe und technische Systeme wie zum Beispiel Druckluftsysteme zu optimieren.

In dem Text zu der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen heißt, es handle sich um eine "Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern". Die Vorgaben sollen laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Gasverbrauch ungefähr im Umfang von 2 bis 2,5 Prozent senken helfen.

(anw)