Urteil zum Autopilot: Tesla muss nach Unfall keinen Schadenersatz zahlen

Tesla muss laut einem Gerichtsurteil keinen Schadenersatz an eine Frau zahlen, die sich auf das Fahrassistenzsystem Autopilot verlassen hatte.

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Screenshot aus einem Tesla-Video über den Autopilot.

(Bild: Tesla)

Lesezeit: 3 Min.

Eine Tesla-Fahrerin ist vor einem US-Gericht mit ihrer Schadenersatzforderung nach einem Unfall gescheitert, in den Teslas Fahrassistenzsystem verwickelt war. Eine Jury des Superior Court in Los Angeles habe entschieden, dass Teslas "Autopilot" nicht schuld an einem Unfall gewesen sei, den die Klägerin im Jahr 2019 erlitten hatte, berichten Reuters und Bloomberg (Case No. 20STCV18473). Er sei vermutlich der erste von mehreren Fällen, in denen Gerichten ähnliche Klagen zu Teslas Fahrassistenzsystem des Autonomielevels 2 vorliegen. Darum könne er sich auf künftige Entscheidungen auswirken.

Die Klägerin hatte angegeben, sie sei am Morgen des 6. Juli 2019 in Arcadia im US-Bundesstaat Kalifornien mit ihrem geleasten Tesla Model S unterwegs gewesen, habe das "Autopilot"-System eingeschaltet und sei mit etwa 40 bis 50 km/h auf gerader Strecke auf der äußersten linken Spur gefahren. Das Fahrassistenzsystem habe den Mittelstreifen nicht erkannt, ihr Auto sei dort hineingefahren und seitlich gegen den Bordstein gestoßen. Das habe den Airbag ausgelöst, sie habe dabei Kieferbrüche erlitten und mehrere Zähne verloren.

Die Tesla-Vertreter hatten dem entgegengehalten, die Klägerin habe sich nicht an die Betriebsanleitung gehalten. Der sei zu entnehmen, dass der Fahrer sich dessen bewusst sein müsse, sein Auto fahre nicht autonom, er müsse jederzeit die Kontrolle über das Auto haben. Darauf würden die Fahrer mit Hinweisen auf dem Display aufmerksam gemacht. Die Klägerin habe aber ihre Hände nicht am Lenkrad gehabt.

Die Klägerin hatte angegeben, sowohl vor als auch nach Einschalten des Autopilots das Lenkrad mit beiden Händen gehalten zu haben. Zudem hatte sie Tesla vorgeworfen, Kameras und Sensoren, die an dem Fahrzeug angebracht seien, hätten versagt, ebenso das Spurhaltesystem. Die Kollision am Mittelstreifen sei nicht verhindert worden. Obendrein hätte der Airbag bei dieser Art des Unfalls gar nicht ausgelöst werden dürfen. Auch sei dieser nicht "wie eine Wolke" zum Schutz ausgelöst worden, sondern wie eine Schleuder, wodurch es zu den multiplen Gesichtsverletzungen gekommen sei.

Michael Brooks, Geschäftsführer der Verbraucherschutz-Organisation Center for Auto Safety, mutmaßt in einer Urteilsschelte laut Bloomberg, die Jury habe den Fall wohl nicht vollständig geprüft. Es stehe noch zur Frage, ob die Technik sicher sei und es den Verbrauchern erlaubt werden dürfe, sie zu benutzen.

Während Tesla juristisch nicht müde wird, darauf hinzuweisen, dass die Fahrer ihren Kontrollpflichten nachkommen müssen, verfolgt die Werbeabteilung des Unternehmens offenbar eine andere Strategie. Weil diese und auch Unternehmenschef Elon Musk den Eindruck erweckten, ein Tesla fahre sich dank seiner Fahrassistenzsysteme "wie von selbst", ermittelt das US-amerikanische Justizministerium unter anderem wegen irreführenden Angaben, wurde im Oktober 2022 berichtet. Auch die US-Verkehrsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) untersucht Teslas Autopilot, nachdem sich einige Unfälle damit ereignet hatten.

(anw)