Abgasnorm Euro 7: Entwurf der EU-Kommission mit Verschärfungen und neuen Grenzen
Seite 2: Bremsabrieb wird begrenzt
Umso wichtiger ist es, dass erstmals Grenzwerte für den Bremsabrieb (PM10) eingeführt werden. Mit der Einführung der Abgasnorm Euro 7 dürfen noch 7 mg Feinpartikel pro km emittiert werden. Ab 1. Januar 2035 sinkt dieser Grenzwert auf 3 mg/km.
Was das technisch bedeutet, ist noch nicht klar. Die Frage ist, ob Elektroautos und hybridisierte Pkw einen oder beide Grenzwerte allein über die Rekuperation durch die Elektromotoren erreichen können. Oder, und das ist wahrscheinlicher, ob im zweiten Schritt ein Absaugsystem implementiert werden muss. Als sicher gilt, dass die Zusammensetzung der Bremsbeläge verändert wird, um eine Verbesserung zu erreichen.
Euro 7: Dauerhaltbarkeit von Traktionsbatterien
Ebenfalls neu ist eine Mindesthaltbarkeit für Traktionsbatterien von Elektroautos: Nach fünf Jahren oder 100.000 km müssen noch 80 Prozent des ursprünglichen Energieinhalts vorhanden sein. Nach acht Jahren oder 160.000 km liegt die Vorgabe bei 70 Prozent. Diese Werte unterscheiden sich zwar kaum von den ohnehin vorhandenen Garantien der Hersteller. Es ist in der EU aber üblich, solche Mechanismen erst in einer eher laschen Form einzuführen und später zu verschärfen.
Elektroautos: Tipps zur Schonung der Batterie
Wie die Abgasnorm Euro 7 tatsächlich und im Detail aussieht, muss wie eingangs beschrieben die Einigung aus dem Entwurf der Europäischen Kommission sowie den Verhandlungen mit Parlament und Rat zeigen. Die Luft in den Städten wird jedenfalls sauberer. So viel steht fest.
(fpi)