Abgasnorm Euro 7: Entwurf der EU-Kommission mit Verschärfungen und neuen Grenzen

Seite 2: Bremsabrieb wird begrenzt

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Umso wichtiger ist es, dass erstmals Grenzwerte für den Bremsabrieb (PM10) eingeführt werden. Mit der Einführung der Abgasnorm Euro 7 dürfen noch 7 mg Feinpartikel pro km emittiert werden. Ab 1. Januar 2035 sinkt dieser Grenzwert auf 3 mg/km.

Was das technisch bedeutet, ist noch nicht klar. Die Frage ist, ob Elektroautos und hybridisierte Pkw einen oder beide Grenzwerte allein über die Rekuperation durch die Elektromotoren erreichen können. Oder, und das ist wahrscheinlicher, ob im zweiten Schritt ein Absaugsystem implementiert werden muss. Als sicher gilt, dass die Zusammensetzung der Bremsbeläge verändert wird, um eine Verbesserung zu erreichen.

Es gibt außerdem zwei Neuerungen in der Abgasnorm Euro 7: Erstmals werden Grenzwerte für den Bremsabrieb gesetzt. Dieses Forschungsautos der DLR hat eine gekapselte Lamellenbremse, deren Abrieb in einem Filter gesammelt wird. Zusätzlich saugt es den Reifenabrieb ein. Hierfür gibt es in der EU (noch) keine Vorgabe.

(Bild: DLR)

Ebenfalls neu ist eine Mindesthaltbarkeit für Traktionsbatterien von Elektroautos: Nach fünf Jahren oder 100.000 km müssen noch 80 Prozent des ursprünglichen Energieinhalts vorhanden sein. Nach acht Jahren oder 160.000 km liegt die Vorgabe bei 70 Prozent. Diese Werte unterscheiden sich zwar kaum von den ohnehin vorhandenen Garantien der Hersteller. Es ist in der EU aber üblich, solche Mechanismen erst in einer eher laschen Form einzuführen und später zu verschärfen.

Wie die Abgasnorm Euro 7 tatsächlich und im Detail aussieht, muss wie eingangs beschrieben die Einigung aus dem Entwurf der Europäischen Kommission sowie den Verhandlungen mit Parlament und Rat zeigen. Die Luft in den Städten wird jedenfalls sauberer. So viel steht fest.

(fpi)