Wann Unternehmen eine Forschungszulage für riskante Projekte erhalten

Viele Unternehmen schrecken vor riskanten Entwicklungsprojekte zurück. Wer jedoch ein gewisses Risiko nachweisen kann, hat die Chance auf eine Forschungszulage.

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Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Markus Busuttil
  • Christian Möller
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Viele Unternehmen der IT-Branche arbeiten im Krisenmodus, sei es aufgrund von Lieferschwierigkeiten oder wegen des Fachkräftemangels. Die unsichere Konjunktur bremst den Innovationsschub in deutschen Unternehmen und beeinträchtigt durch den schwindenden finanziellen Spielraum auch den Fortschritt vieler Entwicklungsprojekte.

Die im Jahr 2020 eingeführte Forschungszulage kann Unternehmen dabei helfen, den Spagat zwischen Entwicklungsarbeit und ökonomischer Sicherheit zu meistern. Für IT-Unternehmer ist die Investition in risikobehaftete Entwicklungen wegen des komplexen Wirtschaftsklimas schwierig und selbst die von Wachstum verwöhnte Tech-Start-up-Szene machte zuletzt durch Stellenstreichungen und geplatzte Finanzierungsrunden auf sich aufmerksam. Die Erwartungen der Kunden an Innovationskraft und Reaktionsgeschwindigkeiten steigen jedoch weiter, auch weil Konzerne und Mittelstand ihre Probleme an die IT-Branche auslagern.

Ein Ansatz, die Investitionen in Entwicklungsvorhaben und -projekte aufrechtzuerhalten, sind steuerliche Forschungsförderungen. Ein relativ neues Instrument zur Innovationsförderung ist die Forschungszulage, die entwickelnde Unternehmen beantragen können. Das Verfahren läuft in zwei Schritten: Zunächst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Förderfähigkeit des Vorhabens. Anschließend beantragen die Firmen mit dem positiven Bescheid die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Sie können dabei 25 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen. Die Förderung ist bei einer Million Euro pro Jahr gekappt, kann aber auch jetzt noch rückwirkend für 2020 und 2021 beantragt werden.

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