Wegen Irreführung der Kundschaft: Amazon muss 7,2 Millionen Euro Strafe zahlen

Der Onlinehändler Amazon wurde in Polen zu 7,2 Millionen Euro Strafe verurteilt. Der Bestellprozess habe Kunden und Kundinnen in die Irre geführt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 29 Kommentare lesen
Eine halbhohe Wand mit dem Amazon-Schriftzug in einer Lagerhalle

Der Online-Händler Amazon ist in Polen wegen Irreführung im Bestellprozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

(Bild: Eric Broder Van Dyke/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Amazon soll eine Strafe von umgerechnet 7,2 Millionen Euro zahlen. Die Begründung: Die Plattform habe mit Angaben zu Lieferzeiten und Produktverfügbarkeiten seine Kundschaft in die Irre geführt. Verbraucher und Verbraucherinnen, die ihre Bestellungen nicht bekommen haben, hatten sich bei der polnischen Verbraucherschutzbehörde UOKiK beschwert, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

"Der normale Verbraucher darf davon ausgehen, dass die Kaufoptionen, die Verfügbarkeit und die Lieferzeiten, die ein Händler anbietet, nicht irreführend sind", sagte der Chef der Aufsichtsbehörde, Tomasz Chrostny, in einer Mitteilung der Einrichtung. Seine Einrichtung habe gängige Praktiken infrage gestellt, die der Onlinehändler nicht nur in Polen einsetzt. Unter anderem geht es darum, dass im Shop ein Zeitpunkt angegeben wird, bis zu dem ein Produkt bestellt werden sollte, damit es bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ankommt – allerdings ohne die Garantie, dass diese Lieferzeit auch eingehalten wird. Es handelt sich also eher um eine Richtlinie als um eine Garantie. Für den Verbraucher oder die Verbraucherin werde dies aber nicht deutlich.

Mit sogenannten Dark Patterns – irreführenden User-Interface-Designs – haben sich Gerichte bereits in der Vergangenheit auseinandergesetzt.

Amazon will gegen das Urteil in Berufung gehen, teilte ein Sprecher in einer schriftlichen Stellungnahme mit, berichtet Reuters. Im vergangenen Jahr habe das Unternehmen mit der UOKiK kooperiert und Vorschläge zu freiwilligen Änderungen unterbreitet. "Wir halten uns in allen Ländern, in denen wir tätig sind, strikt an rechtliche Standards und sind mit der Bewertung und der Strafe, die von der UOKiK verhängt wurde, nicht einverstanden."

(are)